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Experten-Antwort

Krankenversicherung der Rentner bei Antrag auf Erwerbsminderungsrente

von Lotte29.12.2021 | 18:36
1263 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, leider ist die Suchfunktion aktuell deaktiviert, deswegen muss ich die Frage leider ohne Suche stellen. Ich habe heute ein Schreiben der Krankenkasse erhalten u d zwar werde ich ab meinem Antrag auf Erwerbsminderungsrente in der Krankenversicherung der Rentner geführt. Bisher habe ich keinen Bescheid seitens des Rentenversicherungsträgers erhalten und würde nun gerne wissen, ob dieser Vorgang „normal“ ist und bereits lediglich bei einem Antrag ausgelöst wird. Was passiert denn, wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird? Wird die Krankenkasse alles wieder zurückdrehen? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Lotte,

auch wenn es Ihnen seltsam erscheint, die Krankenkasse prüft bereits ab der Beantragung der Rente, ob Sie bereits die Voraussetzungen der KVdR erfüllt haben. Dies stellt für Sie keinen Nachteil dar. Würde der Rentenantrag abgelehnt werden, ist quasi alles wieder so, als hätten Sie den Antrag nicht gestellt.

Damit derjenige, der von der KVdR erfasst wird, auch eine Betreuung (insbesondere die Leistungserbringung) durch seine Krankenkasse erlangen kann, bedarf es der Mitgliedschaft.

Beginn: Krankenversicherungsschutz soll für den Rentenantragsteller vom frühestmöglichen Zeitpunkt an bestehen. Daher beginnt die Mitgliedschaft in der KVdR mit dem Tag der Stellung des Rentenantrags (§ 186 Abs. 9 SGB V). Somit liegt es in der Hand des Versicherten, durch eine rechtzeitige Rentenantragstellung eine Unterbrechung des Krankenversicherungsschutzes zu vermeiden.

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5 Antworten

KKam 29.12.2021 | 18:41
Das ist nur ein Status in Ihrer bisherigen Krankenkasse und dieser entfällt natürlich, sollte die Rente abgelehnt werden.
Lotteam 29.12.2021 | 19:22
Vielen Dank für die Antwort! Sehr seltsame Praktik, würde ja mehr Sinn machen, wenn der Status „Rentner“ schlussendlich erreicht ist.
W°lfgangam 30.12.2021 | 13:45
Hallo Lotte, leider haben Sie keine Angaben über das aktuelle KV-Verhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung gemacht, um Ihre Frage abschließend beantworten zu können. Gruß w.
Lotteam 30.12.2021 | 17:37
Ich wurde in der Familienversicherung geführt. Hallo, Lotte, ergänzend noch den Hinweis, dass Sie sich gerne mit der Krankenkasse in Verbindung setzen können, die letztlich anhand der sog. „Vorversicherungszeit“ entscheidet, ob die Voraussetzungen vorliegen. Unter folgendem Link können Sie weitere hilfreiche Information erhalten: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
KSCam 30.12.2021 | 17:43
Dann, liebe Lotte, haben Sie doch gar keine Nachteile oder anders ausgedrückt: ja, es ist richtig und normal so! Aber das ist ja eh eine Frage die Ihnen Ihre Krankenkasse beantworten sollte. Denn die Kasse (und nicht die DRV) entscheidet über Ihren KV Status.
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