Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

von Mies van der Rohe30.01.2023 | 10:19
322 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag liebes Forum, nach intensiver Recherche habe ich mir Folgendes zusammengereimt und bitte mit geballtem Schwarmwissen um Einschätzung: 1. In der KVdR werden unabhängig vom Status pflichtversichert / freiwillig auf Versorgungsbezüge (Altersrente vom berufständischen Versorgungswerk (bVW)) IMMER der volle KV-Beitrag fällig (ca. 14,6%). 2. Einkünfte aus Kapital und Vermietung werden überhaupt nur angerechnet, wenn man freiwillig in der KVdR versichert ist. 3. Schon eine "Mini-DRV-Rente" parallel zu den Versorgungsbezügen aus den bVW - z. B. erworben nur durch die Anrechnung zweier Kindererziehungszeiten inkl. Vorversicherungszeit - würde ausreichen, um in die KVdR zu kommen. Damit würden die Versorgungsbezüge zwar voll angerechnet [s.1.], Einkünfte aus Kapital und Vermietung [s.2.] aber nicht. 4. Auf die Mini-DRV-Rente würde tatsächlich nur der halbe Beitragssatz angerechnet. Vielen Dank für's Lesen und Beantworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mies van der Rohe,

bei Ihren Fragen handelt es sich ausschließlich um das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenden Sie sich daher bitte an eine gesetzliche Krankenkasse, um Ihr Anliegen verbindlich zu klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 30.01.2023 | 10:57
Hallo Mies van der Rohe, das haben Sie sich schon ganz gut 'zusammengereimt'. Damit Sie es aber 'verbindlich bestätigt' bekommen, fragen Sie doch bitte Ihre zuständige Krankenkasse, denn die ist für die KV/PV-Beiträge zuständig. Die Rentenversicherung berücksichtigt dann bei der Mini-DRV-Rente das, was die Krankenkasse ihr zum 'Beitragsstatus' mitteilt. Wenn Sie Ihre Rente beantragen, machen Sie das Kreuz bei 'ja, beantrage Zuschuss', dann wird das gleich mit berücksichtigt, falls doch auch die Minirente 'freiwillig' zu versichern wäre und Sie bekämen dann den halben KV+Zusatz-Beitrag on top. Ansonsten würde Ihr Beitragsanteil einbehalten und der Beitrag für PV komplett. (jeweils auf Basis der DRV-Rentenhöhe)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026