Hallo Ricarda H,
eine abschließende Empfehlung können wir Ihnen hier im Forum nicht geben, insbesondere unter den Überlegungen, wie sie von W*lfgang vorgetragen wurden. Es bleibt Ihnen keine andere Möglichkeit, wie alle denkbaren Szenarien bis ins Rentenalter durchzudenken. Auf jeden Fall sollten Sie bei einer eventuellen privaten Versicherung nach Wegfall der Pflichtversicherung bedenken, dass Sie eventuell nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.
Um als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte zu werden, müssen sie die Vorversicherungszeit erfüllen. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.