Hallo Martin,
wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ihr Erwerbsleben ist dabei der Zeitraum zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung. Ob Sie dabei pflichtversichert, ein freiwilliges Mitglied oder durch die Familienversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden waren, ist hier egal. Für jedes Kind bzw. Stief- oder Pflegekind werden Ihnen pauschal drei Jahre bei der Vorversicherungszeit angerechnet.
Die Krankenversicherung Ihrer Wahl - in der Regel Ihre jetzige Krankenkasse - prüft dann, ob Sie die Voraussetzung für eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen. Wir als Rentenversicherer treffen keine Entscheidung über Ihr Krankenversicherungsverhältnis.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens zu 90 Prozent der Zeit in der gesetzlichen Krankenkasse waren, kommen Sie in die KVdR, egal, ob Sie plichtversichert oder freiwillig versichert waren.
https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/
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