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Krankenversicherung für Rentner

von Güni03.11.2008 | 12:44
1354 Ansichten
12 Antworten
Habe eine Frage zur gesetzlichen KV der Rentner, folgendes: Meine Frau ist pflegebedürftig und ich überlege, meine Arbeit aufzugeben um sie zu pflegen. In dieser Zeit ohne Einkommen wäre ich über meine Frau familienversichert und über die Pflegekasse rentenversichert, soweit sogut. Wenn ich nun mit 63 die vorgezogene Alterrente beantrage (Voraussetzungen wären erfüllt) würde dann meine eigene gesetzliche Krankenversicherungspflicht wieder aufleben? Also, dass ich auch den Zuschuss der Rentenversicherungsanstalt zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalte oder muss ich mich freiwillig weiter krankenversichern?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 03.11.2008 | 14:21

Um als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert zu sein müssen Vorversicherungszeiten erbracht werden (9/10 in der zweiten Hälfte, siehe auch oben). Dabei zählen Zeiten der Familienversicherung so mit wie eigene Versicherungszeiten.

Moderatoren-Antwortam 04.11.2008 | 09:12

Ergänzend zu Philipp: besteht keine Versicherungspflicht ist Ihre Frau kostenlos familienversichert, es sei denn ihr Gesamteinkommen ist größer als ein Siebtel der Bezugsgröße, z.Zt. 355 Euro (West)

10 Antworten

Schiko.am 03.11.2008 | 13:27
War jemand in der gesetzlichen krankenver- sicherung, die seit der erstmaligen aufnahme einer erwerbstätigkeit bis zum rentenbeginn mindestens 9/10 der zweiten hälfte dieses zeitraumes bei der gesetzlichen krankenkasse pflichtversichert war ,die rük- kehr möglich. MfG.
Keith Moonam 03.11.2008 | 13:54
Der User "Güni" kehrt ja nicht "zurück", sondern er wechselt ab Rentenbeginn nur den Status, von der "Familienversicherung" in "Rentner", und bleibt somit ohne Unterbrechung Mitglied der GKV. Für die 9/10-Belegung zählen auch die Zeiten der Familienversicherung mit.
Philippam 04.11.2008 | 07:40
Hallo, ich gehe einmal davon aus, dass Sie als Rentner krankenversicherungspflichtig sind. Damit wird voraussichtlich auch Ihre Frau die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllen. Damit sind aus der Rente, auch wenn sie nur 170€ beträgt, Beiträge zu entichten. Philipp
Schiko.am 04.11.2008 | 09:16
Nicht etwa. dass die rente ihrer frau beitragspflichtig dazugeschlagen wird. Vielmehr wird sie von der familienversicherung losgelöst und muß eine eigenständige krankenversicherung abschließen ? MfG.
emser20am 04.11.2008 | 07:26
Guten Tag Herr oder Dame Experte! Meine Frau bekommt in Kürze eine Altersrente von ca.170€. Meine Frage? Gehen davon Krankenversicherungsbeiträge ab, oder ist Sie über meine Rente versichert wie jetzt auch. Vielen Dank für die Auskunft.
Schiko.am 04.11.2008 | 10:22
Genau dies wollte ich noch nachlesen können. MfG.
Philippam 04.11.2008 | 10:38
Nachzulesen in § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V. Im übrigen: Rentenanteile, die auf Kindererziehungszeiten beruhen, sind auf die 355 € nicht anzurechnen. Philipp
Schiko.am 04.11.2008 | 11:05
Richtig, heisst dies aber nicht im klartext, bei fünf geburten vor 1992 a/derzeit 26,56 x 5 euro 132,80. Somit gilt noch familienver- sicherung bei 355 und 132,80 der betrag bis 487,80. Dies heisst aber wahrschein- lich nicht, dass die ehefrau, deren bruttorente vor jahren plus fünf kinder nicht mehr als familienversichert galt,jetzt aber den fraglichen betrag unterschreitet wieder mit dem ehemann familienversichert sein kann. Will sagen, die ursprüngliche extra versicherung der ehe- frau bleibt, da ja auch 8,20% aus höherem betrag genau so viel ergeben wie die zwei - teilung beider renten. Natürlich innerhalb der höchst grenze von 3600 monatlich. MfG.
Güniam 04.11.2008 | 12:14
Vielen Dank für die Antworten. Dann brauche ich mir in dieser Richtung keine Gedanken zu machen.
Nix verstehenam 04.11.2008 | 14:39
Schiko Schiko, ihre Sätze werden immer sonderbarer und unverständlicher..... Meine Empfehlung : Vor dem Absenden nochmal alles durchlesen ...
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