Zunächst zum Rentenrecht: Das Vereinigte Königreich ist EU-Mitgliedsstaat (nicht zu verwechseln mit der Euro-Zone!) und deshalb werden Zeiten in den Sozialversicherungssystemen dieses Staates für die Anspruchsbegründung in der Rentenversicherung zusammengerechnet. Die Frage in Ihrem Fall ist, ob diese Zeiten bekannt waren und der Ablehnungsbescheid unter Berücksichtigung aller in der EU zurückgelegten Zeiten ergangen ist. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, empfehlen wird einen entsprechenden Überprüfungsantrag bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger unter Angabe der Zeiten in "England" zu stellen.
Die Frage der Krankenversicherung bitten wir mit der für Sie zuständigen Krankenkasse zu klären. Weisen Sie auch in dieser Frage auf die im Vereinigten Königreich zurückgelegten Versicherungszeiten hin!