Hallo atz-ler,
da wir uns im Forum der "Deutschen Rentenversicherung" befinden, könne wir Ihnen lediglich die Rechtsvorschriften der Bagatellgrenzen für die beitragspflichtigen Einnahmen versicherungspflichtiger Beschäftigten mitteilen. Diese befinden sich im § 226 Abs. 2 SGB V.