Hallo Herbert,
dies ist korrekt.
Sobald Sie Ihren Rentenantrag stellen, werden Sie in der Regel in der Krankenversicherung der Rentner (KVDR )
pflichtversichert, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Rentenantragstellung selbst
krankenversichert sind und nicht über die Familienversicherung Ihrer Frau laufen.
Hier sind die wichtigsten Punkte :
1. Pflichtversicherung in der KVDR :
Wenn Sie die Vorversicherungszeit erfüllen ( mindestens 90 % der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren ), werden Sie automatisch in der KVDR pflichtversichert.
2. Beitragszahlung :
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden von Ihrer Rente abgezogen. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt
einen Teil der Beiträge.
3. Übergangszeit :
Während der Bearbeitung Ihres Rentenantrages bleiben Sie in der bisherigen Krankenversicherung versichert. Sobald Ihre Rente
bewilligt ist, informiert die Rentenversicherung Ihre Krankenkasse, und Sie werden bei Vorliegen der Voraussetzungen in die KVDR
aufgenommen.
Für weitere Fragen empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren
oder sich an Ihre Krankenkasse zu wenden. Sie können auch die kostenfreie Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung unter
0800 1000 4800 anrufen. Diese erreichen Sie in der Zeit von Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von
08.00.Uhr bis 15.30.Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam