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Experten-Antwort

Krankenversicherungs Beiträge bei Rente von BfA + Versorgungswerk für Architekten und Betriebsrente

von Rainer29.12.2022 | 20:37
687 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren Ich beziehe zur Zeit 2 Renten 1 Rente von dem Versorgungswerk der Architekten und 1 Betriebsrente Ich bin freiwillig krankenversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und zahle den Beitrag komplett Kann ich bereits jetzt dafür jetzt 1 Zuschuss bei Ihnen beantragen? Im August 2023 werde ich zusätzlich zu den beiden Renten eine kleine Rente von der BfA erhalten Kann ich erst dann den Zuschuss beantragen? Danke für die Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rainer,

die Deutsche Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss zur Krankenversicherung nur zu Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht zu Renten aus einem Versorgungswerk oder Betriebsrenten.

Den Zuschuss können Sie zusammen mit der Rente beantragen, erhalten ihn aber frühestens ab Rentenbeginn.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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14 Antworten

KSCam 29.12.2022 | 21:03
Den Zuschuss beantragen Sie sobald Sie die gesetzliche Rente beantragen.....und das macht man i.d.R. 3-4 Monate vorher, also im April. Welchen Sinn sollte es mache eine Rente (= mit Zuschuß) die im August beginnt, schon im Dezember oder im Januar zu beantragen? Vor allem wenn man weiß dass die Rentenanpassung zum 01.07 frühestens im Mai programmtechnisch umgesetzt werden sein wird? Der heute gestellte Antrag liegt dann halt 4 Monate rum bis er bearbeitet wird (und dann kann man sich im Sommer wieder beschweren dass die DRV monatelang nichts tut - grins).
KSC Ergänzungam 29.12.2022 | 21:05
...und natürlich gibts den Zuschuß nur aus der DRV Rente...
Abschlägeam 29.12.2022 | 21:15
Hallo Rainer, weder auf die Rente aus dem Versorgungswerk noch auf die Betriebsrente erhalten Sie einen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung DRV. Mit Ihrem Antrag auf die Rente von der BfA (jetzt DRV) können Sie aber den auf diese Rente bezogenen Zuschuss gleich mit beantragen. Da erst ab ca. April/Mai 2023 die Rentenwerte ab 01.07.2023 festgelegt werden, ist eine Antragstellung vorher wenig sinnvoll, denn Anträge, die mit einem Rentenbeginn ab dem 01.07.2023 gestellt werden, vorher ohnehin nicht bearbeitet. Eine Antragstellung im Mai ist also völlig ausreichend. Einen schönen Jahreswechsel und alles Gute!
Berndam 29.12.2022 | 22:26
Erfüllen Sie denn die Voraussetzungen für die KVdR nicht? Ansonsten wäre der KVdR Status besser, weil Sie z.B. auf Kapitaleinkünfte dann keine Beiträge mehr zahlen, einen Freibetrag auf die Betriebsrente bekämen...
Abschlägeam 29.12.2022 | 22:34
@Bernd: und bitte auch gleich für meine Freundin mit, die als Ärztin im entsprechenden Versorgungswerk vor dem ähnlichen Problem steht.
Schadeam 29.12.2022 | 22:39
Erfüllen Sie denn die Voraussetzungen für die KVdR nicht? Ansonsten wäre der KVdR Status besser, weil Sie z.B. auf Kapitaleinkünfte dann keine Beiträge mehr zahlen, einen Freibetrag auf die Betriebsrente bekämen...
Versorgungskammer für Architekten und KVdR? Das erklären Sie doch mal bitte, wie das geht @Bernd.
Der liebe @Bernd ist halt ein Theoretiker und hat seine Stärke im Bereich: wenig Ahnung...
Anti-Berndam 30.12.2022 | 07:56
Immer wieder erstaunlich wie @Bernd hier sein Ahnungslosigkeit zur Schau stellt. Ich frage mich nur, welchen Bezug er zur Rentenversicherung hat. Hoffentlich nicht in beratender Funktion!
Berndam 02.01.2023 | 00:19
Wer in einem berufsständischen Versorgungswerk ist, braucht nur für 5 Jahre in die DRV einzahlen und kommt damit (bei Erfüllung der 9/10 Regelung) in die KVdR...
Anti-Berndam 02.01.2023 | 08:05
Die schnellste und wieder mal überflüssigste Antwort im neuen Jahr. Es geht in der Fragestellung um Zuschuss und nicht um die KVdR. Lesen und verstehen lieber @Bernd sind zwei Dinge, die sich bei Ihnen scheinbar ausschließen!
Le Corbusieram 02.02.2023 | 14:18
Wenn ich's richtig sehe, hat @Bernd nur die Zwischenfragen beantwortet und m. E. nach richtig: Altersruhegeld aus dem Versorgungswerk plus 1-2 Kindererziehungszeiten und evtl. Zukauf von Wartezeit (=60 Monate) ergibt zusätzlich eine (kleine) DRV-Rente, die wiederum den Einstieg in die KVdR ermöglicht. Einziger Vorteil: Keine Anrechnung von Einkünften aus Kapital, Vermögen und Vermietung etc. Auf das Altersruhegeld aus dem Versorgungswerk wird der volle KV-Beitrag fällig, der wird über die KVdR nur für die (kleine) DRV-Rente halbiert. Richtig, Experten?
Oh Mannam 02.02.2023 | 15:20
Zitat von Le Corbusier anzeigenausblenden
Wer in einem berufsständischen Versorgungswerk ist, braucht nur für 5 Jahre in die DRV einzahlen und kommt damit (bei Erfüllung der 9/10 Regelung) in die KVdR...
Wenn ich's richtig sehe, hat @Bernd nur die Zwischenfragen beantwortet und m. E. nach richtig: Altersruhegeld aus dem Versorgungswerk plus 1-2 Kindererziehungszeiten und evtl. Zukauf von Wartezeit (=60 Monate) ergibt zusätzlich eine (kleine) DRV-Rente, die wiederum den Einstieg in die KVdR ermöglicht. Einziger Vorteil: Keine Anrechnung von Einkünften aus Kapital, Vermögen und Vermietung etc. Auf das Altersruhegeld aus dem Versorgungswerk wird der volle KV-Beitrag fällig, der wird über die KVdR nur für die (kleine) DRV-Rente halbiert. Richtig, Experten?
Einen Monat nach dem letzten Beitrag eine Frage in einem schon beantworteten Thread? Lagen Sie bisher im Koma?
Kaiseram 02.02.2023 | 16:39
Zitat von Le Corbusier anzeigenausblenden
Einen Monat nach dem letzten Beitrag eine Frage in einem schon beantworteten Thread? Lagen Sie bisher im Koma?
Na ja, ich lag zumindest nicht auf der Lauer, um auch noch mal inhaltsleer zu antworten, sondern betrachte das Forum als lebendige Plattform, die es auch verträgt, wenn ein Beitrag mit gewisser Verzögerung erfolgt. Denken dauert (manchmal) - macht das Ergebnis aber (hoffentlich) nicht schlechter.
Blubb!
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