Hallo Rainer,
die Deutsche Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss zur Krankenversicherung nur zu Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht zu Renten aus einem Versorgungswerk oder Betriebsrenten.
Den Zuschuss können Sie zusammen mit der Rente beantragen, erhalten ihn aber frühestens ab Rentenbeginn.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung