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Experten-Antwort

Krankenversicherungsanteil v.d. Witwenrente

von Rosemarie Stolle04.09.2014 | 13:58
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Sehr geehrte Damen und Herren, warum muß ich von so einer kleinen Witwenrente, die nur 281,94 beträgt, noch mtl. 23,12 für Krankenversicherung und 5,78 Beitrag zur Pflegeversicherung abtreten. Das ist doch unfair. Ich zahle doch ohnehin schon von meiner Rente genügend Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Wäre für eine Kurze Info dankbar. MfG Rosemarie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Liebe Rosemarie Stolle,

Ihre Frage betrifft grundsätzlich einen Sachverhalt des Kranken- bzw. Pflegeversicherungsrechts.

Nach §§ 228 SGB V bzw. 57 Abs. 1 SGB XI sind alle gesetzlichen Renten (sogar ausländische) bei der deutschen gesetzlichen Krankenkasse beitragspflichtig.

Dies ist in Anbetracht der unterschiedlichen möglichen Fallgestaltungen auch am gerechtesten so. Wenn beispielsweise nur eigene Versichertenrenten beitragspflichtig wären, jemand aber eine sehr niedrige eigene, dafür aber eine relativ hohe Hinterbliebenenrente bezieht, wäre diese Person Ihnen gegenüber bevorteilt.

Und wären generell nur eigene Versichertenrenten beitragspflichtig, würden eventuell Bezieher(innen) einer Hinterbliebenenrente ohne eigenen Rentenanspruch nicht in den Schutz der Kranken-/Pflegeversicherung der Rentner kommen.

Insofern ist es nur konsequent, alle grundsätzlich versicherungspflichtigen Einnahmen der Beitragsbemessung zu unterziehen.

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4 Antworten

Rosemarie Stolleam 04.09.2014 | 14:54
Danke für die Antwort. Das betrachte ich aber als reine Abzocke. Uns kleinen Leuten wird vom Staat alles von der Rente bzw. Lohn abgezogen, damit man hier die Zuwanderer bezahlen kann. Dafüür ist immer Geld vorhanden. Armes Deutschland.
Gigiam 04.09.2014 | 14:49
.. weil aus der Summe der Renten die Beiträge zu zahlen sind, auch wenn es 2 getrennte Zahlungen sind. Ein Arbeitnehmer der 2 Beschäftigungsverhältnisse hat, z,B. bei A = 1.000 Euro, bei B = 1.200 Euro, zahlt auch aus beiden Beschäftigungsverhältnissen seine Beiträge. Gigi
Rosemarie Stolleam 04.09.2014 | 15:54
Also ich kann nicht erkennen, daß mein Beitrag unsachlich und unverschämt ist, ich meine, er ist durchaus realistisch. Ich pflege grundsätzlich keine unverschämten Beiträge zu posten.
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