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Krankenversicherungsbeiträge

von Wolleo29.11.2007 | 12:58
1208 Ansichten
6 Antworten
Hallo, habe gerade Bescheid von meiner gesetlichen Krankenkasse bekommen, dass ich auf die Auszahlung meiner Direktversicherung 120 Monate einen Beitrag zu zahlen habe, der in der Summe 16,1% des ausgezahlten Betrages beträgt. Abgesehen davon, dass bei Vertragsabschluß diese "Regelung" nicht bestand, frisst dieser Beitrag meine Rendite mehrfach auf. Wie wird eigentlich dieser Beitrag berechnet? Und ist das überhaupt rechtlich möglich in laufende Verträge einfach einzugreifen?, denn wenn ich das vorher gewußt hätte, hätte ich diese Form der Altersvorsorge ja nicht abgeschlossen, da sie ein negatives Ergebnis bringt. Vielen Dank für ihre Antwort im Voraus!

6 Antworten

Sie sind nicht der Einzigeam 29.11.2007 | 13:13
Ihr Thema wurde hier schon sehr oft behandelt. Ist alles rechtens.
Schadeam 29.11.2007 | 13:11
und was wollen Sie jetzt von den Rentenfachleuten, die dieses Forum betreiben hören? Zum einen betrifft Ihre Frage die Krankenversicherung und zum anderen führt eine Diskussion um "die Gerechtigkeit dieser Welt" zu gar nichts. m.E. verhält sich die Kasse vollkommen legal im Rahmen der Gesetze.
Amadéam 29.11.2007 | 13:22
So ergeht es einem, wenn man unbedingt die "Geschenke" des Staates mitnehmen will. Die "Spielregeln" in der Finanz- und Sozialpolitik werden bei Bedarf und nach Kassenlage einfach geändert und die vermeintlichen Geschenke wieder mehrfach einkassiert. Verlassen können Sie sich auf nichts mehr. Natürlich können Sie klagen, das dauert jedoch Jahre und der Ausgang des Verfahrens ist mehr als ungewiss. Außerdem sollten Sie hinsichtlich der "Unabhängigkeit" der Richter immer daran denken, wer diese bezahlt. Vor Gericht und auf hoher See ist man immer in Gottes Hand. Klagen laufen schon. Siehe: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de11388&SID=8wImN7lylkR…
sonnenscheinam 29.11.2007 | 16:14
Einfach Widerspruch erheben und hoffen, hoffen, hoffen :-))) Mich trifft nächstes Jahr das gleiche Schicksal.
heinricham 29.11.2007 | 16:51
Auch ich bin davon betroffen, wolleo hat vollkommen recht, es ist zwar aufgrund der beschlossenen Gesetze "Rechtens", es ist und bleibt trotzdem eine riesengroße "Schw-----". auch ich fühle mich betrogen, so etwas kann nur der Staat /Politiker machen . Momentan hilft wirklich nur eines: Widerspruch einlegen, laufende Gerichtsver-fahren abwarten, Ausgang ???
Schiko.am 29.11.2007 | 17:05
Sie haben natürlich nicht unrecht, dies wurde praktisch über nacht so eingeführt. Wird ihnen zwar ein schlechter trost sein, trotzdem ein musterbeispiel. Natürlich, je höher der beitrag bei ihrer krankenkasse desto höher die belastung. Im gegensatz zur gesetzlichen rente- dies gilt auch für privatrenten-, fehlt der hälfteanteil , deswegen erhöht sich der beitragssatz entsprechend. Nachdem sie ja die 16,1% bereits als einbuße feststellten wissen sie schon bescheid, trotzdem: Angenommen 100.000 auszahlung auf 10 jahre verteilt sind 10.000 im jahr : 12 E. 833.33 monatlich zusätzlich beitragspflichtig bis zur monatlichen bemessungsgrenze von derzeit 3.562,50 . Ausgehend von 7,25% hälftebeitrag x 2 = 14,50 % und 0,90 % sonderbeitrag sowie 1,70 pflegeversicherung(später mehr) ergeben 17,10 % kassenbeitrag. Bei 833,33 E. 142,50 beitragsanteil im monat x 120 E. 17.100 gesamtbeitrag. Nicht ärgern, nur wundern, aber nicht bewundern. Mit freundlichen Grüßen.
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