1. versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR):
Als Vorversicherungszeit muß nachgewiesen werden, daß der Rentner in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens zu 90 % in der GKV pflicht- , freiwillig- oder familienversichert gewesen ist (9/10-Regelung).
Da ich immer bei einer gesetzlichen KK versichert war, wäre ich nach dieser Regelung dann pflichtversichert.
Was muss die KK dann noch prüfen?
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