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Krankenversicherungsbeitrag

von Lupo17.02.2011 | 17:50
1831 Ansichten
5 Antworten
Solange ich gearbeitet habe und auch während der Krankengeldzeit war ich freiwillig bei einer gesetzlichen KK versichert. Die DRV hat mich per neuem Bescheid ab -Ende Krankengeld- als pflichtversichert eingestuft und zieht somit KK-Beitrag von meiner Rente ab. Die KK prüft zur zeit wie ich einzustufen bin, aktuell können sie keine Auskunft geben. Kann ich die Einstufung -freiwillig/pflichtversichert- in der KK beeinflussen, oder ist das nur vom Einkommen abhängig? Bleibt eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen, auch wenn die Rente niedriger ist als das Arbeitsentgelt?

5 Antworten

Anitaam 17.02.2011 | 18:22
Erst mal: Was für ein Rente beziehen Sie? Altersrente? Volle oder teilweise EM-Rente? Ob pflicht- oder freiwillig versichert, hängt nicht mehr vom Einkommen ab, sondern als Rentner von der Vorversicherungszeit. Googeln Sie mal nach 9/10-Regelung!
-_-am 17.02.2011 | 20:35
:P Die Frage der Krankenversicherung hat der Rentenversicherungsträger nicht zu klären. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt für die Rentenzahlung die durch die Krankenkasse übermittelten Sachverhalte nur. Wenn die Krankenkasse die Frage noch nicht geklärt hat, wie Sie schreiben, kann es sein, dass, bis zum Eingang des betreffenden Datensatzes, vorläufig Kranken- und Pflegeversicherungspflicht angenommen worden ist, damit es nicht zu einer Überzahlungen der Rente kommt. Rufen Sie doch einfach einmal die Sachbearbeitung beim Rentenversicherungsträger an und fragen Sie nach.
Lupoam 18.02.2011 | 08:58
1. versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR): Als Vorversicherungszeit muß nachgewiesen werden, daß der Rentner in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens zu 90 % in der GKV pflicht- , freiwillig- oder familienversichert gewesen ist (9/10-Regelung). Da ich immer bei einer gesetzlichen KK versichert war, wäre ich nach dieser Regelung dann pflichtversichert. Was muss die KK dann noch prüfen?
chrisam 19.02.2011 | 01:16
Leider dauert es eine Weile, bis man sich zu Ihrer Akte durchgearbeitet hat. Eine Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen sollten Sie der GKV einräumen. Ihr Versicherungsschutz bleibt währenddessen in jedem Fall erhalten. Der Wechsel von freiwilliger in die Pflichtversicherung verläuft automatisch. Umgekehrt wäre natürlich ein Antrag zu stellen, doch das betrifft Sie ja nicht. Falls Sie zur Zeit doppelte Beiträge leisten, wird Ihnen die überzahlte Summe von der GKV zurückerstattet.
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