Ich schließe mich grundsätzlich den Ausführungen von ??? an. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger kann erst bei entsprechender Mitteilung Ihrer Krankenkasse eine Änderung vornehmen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse auch, ob die Bundesrepublik Deutschland mit Ihrem jetzigen Wohnland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat und welche Vereinbarungen hinsichtlich der Krankenversicherung von Rentnern getroffen wurden.
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