Hallo Fragesteller,
grundsätzlich sind Fragen zur Krankenversicherung an die gesetzliche Krankenkasse zu richten, da diese die Entscheidung über die Beitragspflicht trifft.
Im Übrigen schließen wir uns der Antwort von Marco an.
Vielen Dank für die Antwort, was passiert dann mit dem Geld, da die Person laut Krankenversicherung nicht mehr in der AOK aufgenommen werden kann, da sie schon mehr als 5 Jahre inhaftiert ist und sich nach ihrer Haftentlassung privat versichern müsste. An wen gehen dann diese Beiträge? Soll ich diese Frage dann auch an die AOK stellen.
Vielen Dank für die Antwort, was passiert dann mit dem Geld, da die Person laut Krankenversicherung nicht mehr in der AOK aufgenommen werden kann, da sie schon mehr als 5 Jahre inhaftiert ist und sich nach ihrer Haftentlassung privat versichern müsste. An wen gehen dann diese Beiträge? Soll ich diese Frage dann auch an die AOK stellen.
Vielen Dank für die Antwort, was passiert dann mit dem Geld, da die Person laut Krankenversicherung nicht mehr in der AOK aufgenommen werden kann, da sie schon mehr als 5 Jahre inhaftiert ist und sich nach ihrer Haftentlassung privat versichern müsste. An wen gehen dann diese Beiträge? Soll ich diese Frage dann auch an die AOK stellen.
Vielen Dank für die Antwort, was passiert dann mit dem Geld, da die Person laut Krankenversicherung nicht mehr in der AOK aufgenommen werden kann, da sie schon mehr als 5 Jahre inhaftiert ist und sich nach ihrer Haftentlassung privat versichern müsste. An wen gehen dann diese Beiträge? Soll ich diese Frage dann auch an die AOK stellen.
Vielen Dank für die Antwort, was passiert dann mit dem Geld, da die Person laut Krankenversicherung nicht mehr in der AOK aufgenommen werden kann, da sie schon mehr als 5 Jahre inhaftiert ist und sich nach ihrer Haftentlassung privat versichern müsste. An wen gehen dann diese Beiträge? Soll ich diese Frage dann auch an die AOK stellen.
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