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Experten-Antwort

Krankenversicherungsbeitrag, wenn man nicht krankenversichert ist

von Fragesteller01.08.2018 | 10:41
486 Ansichten
8 Antworten
Hallo, was passiert mit dem Krankenversicherungsbeitrag von der Rente, wenn man nicht krankenversichert ist, da man sich in einer JVA befindet und über diese krankenversichert ist? Wird das Geld einbehalten von der Rentenversicherung oder wird es dem Rentner ausbezahlt? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.08.2018 | 14:35

Hallo Fragesteller,

grundsätzlich sind Fragen zur Krankenversicherung an die gesetzliche Krankenkasse zu richten, da diese die Entscheidung über die Beitragspflicht trifft.

Im Übrigen schließen wir uns der Antwort von Marco an.

7 Antworten

Marcoam 01.08.2018 | 11:41
Hier besteht glaube ich ein Denkfehler. Sie unterliegen ja der Versicherungspflicht, da Sie Rente beziehen. Also werden auch Beiträge abgeführt. Ihr Anspruch auf Leistungen aus der KV ruht jedoch nach § 16 SGB V.
Fragestelleram 02.08.2018 | 10:17
Vielen Dank für die Antwort, was passiert dann mit dem Geld, da die Person laut Krankenversicherung nicht mehr in der AOK aufgenommen werden kann, da sie schon mehr als 5 Jahre inhaftiert ist und sich nach ihrer Haftentlassung privat versichern müsste. An wen gehen dann diese Beiträge? Soll ich diese Frage dann auch an die AOK stellen.
VSNRam 02.08.2018 | 14:05
Fragesteller schrieb

Vielen Dank für die Antwort, was passiert dann mit dem Geld, da die Person laut Krankenversicherung nicht mehr in der AOK aufgenommen werden kann, da sie schon mehr als 5 Jahre inhaftiert ist und sich nach ihrer Haftentlassung privat versichern müsste. An wen gehen dann diese Beiträge? Soll ich diese Frage dann auch an die AOK stellen.

Hallo, wenn Sie sich danach privat versichern müssten, erhalten Sie aus der Rentenzahlung einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Von Ihrer Rente werden keine Beiträge zur Kranken-bzw. Pflegeversicherung dann einbehalten
VSNRam 02.08.2018 | 14:05
Fragesteller schrieb

Vielen Dank für die Antwort, was passiert dann mit dem Geld, da die Person laut Krankenversicherung nicht mehr in der AOK aufgenommen werden kann, da sie schon mehr als 5 Jahre inhaftiert ist und sich nach ihrer Haftentlassung privat versichern müsste. An wen gehen dann diese Beiträge? Soll ich diese Frage dann auch an die AOK stellen.

Hallo, wenn Sie sich danach privat versichern müssten, erhalten Sie aus der Rentenzahlung einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Von Ihrer Rente werden keine Beiträge zur Kranken-bzw. Pflegeversicherung dann einbehalten
W*lfgangam 02.08.2018 | 19:47
Fragesteller schrieb

Vielen Dank für die Antwort, was passiert dann mit dem Geld, da die Person laut Krankenversicherung nicht mehr in der AOK aufgenommen werden kann, da sie schon mehr als 5 Jahre inhaftiert ist und sich nach ihrer Haftentlassung privat versichern müsste. An wen gehen dann diese Beiträge? Soll ich diese Frage dann auch an die AOK stellen.

Hallo Fragesteller, hier liegt wohl ein Missverständnis vor. Personen, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, sind - auch nach einer längeren Unterbrechung (hier JVA) - wieder von der letzten KK/hier AOK, als Mitglieder aufzunehmen. Allerdings dann zunächst mit dem Status 'freiwilliges Mitglied' und nicht 'Pflicht'-Mitglied, wenn nicht unmittelbar nach der Haftentlassung aus anderen Gründen einen Pflichtmitgliedschaft erneut bestehen muss – ALG2-Leistungen z. B., wenn die Person weiterhin erwerbsfähig ist. Kontakt ist daher nach der Entlassung die AOK – und zugleich/davor das Jobcenter ...sofern die Person noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat! Gruß w.
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