Im großen und ganzen gilt eigentlich: wer immer gesetzlich krankversichert war, bleibt dies auch bei Bezug einer Rente unabhängig von der Höhe der Rente. Wenn Sie ausschließlich die Rente bezie-hen, würde grundsätzlich eine Pflichtversicherung in Kraft treten. Nach dem Recht der Krankenkassen ist die Hinterbliebenenrente I H R Einkommen; dieses Einkommen wird grundsätzlich bei der Bei-tragsermittlung mit einbezogen. Bei einer Versicherungspflicht bleiben regelmäßig private Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung, Zinsen, Dividenden unberücksichtigt.
Ausnahmen können Sie nur bei Ihrer Krankenkasse erfahren.
Ich empfehle Ihnen dringend Ihre eigene Rente zum frühestmöglichen Termin in Anspruch zu nehmen. Es sei denn Sie erreichen garantiert das 90. Lebensjahr...
Die Vorsprache in einer Auskunfts- und Beratungsstelle scheint mir auf jeden Fall geboten.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.