Hallo Frau Schleicher,
während des Bezugs von Krankengeld sind Sie rentenversichert.
Es steht Ihnen jederzeit frei, sich für ein persönliches Beratungsgespräch an eine Auskunfts- und Beratungsstelle zu wenden. Dort werden Ihre Möglichkeiten besprochen sowie das Verfahren erläutert und sie erfahren die voraussichtliche Rentenhöhe.
Ich wünsche Ihnen baldige Genesung.