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Krankheit 17.-20 LJ und Studium

von Petra10.08.2009 | 10:52
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, ich habe bis zum 28. LJ studiert. Ich weiß, dass ab dem 17. LJ nur max. 8 Jahre für die RV berücksichtigt werden können. Ich war mit 24 Jahren 6 Monate aus gesundheitlichen Gründen beurlaubt (Schwerer Schub MS). Wird diese Zeit zusätzlich zu den 8 Jahren als Anrechnungszeit in den Versicherungsverlauf aufgenommen ("Krankheit 17.25. Lebensjahr")? Ich durfte während der Zeit der Beurlaubung keine Studienleistungen an der Uni erbringen. Danke, Petra

Antworten der Moderation

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anrechnugszeiten sind Zeiten,

in denen man zwischen 17 und 25 mindestens einen Kalendermonat arbeitsunfähig war, soweit in dieser Zeit keine anderen rentenrechtlichen Zeiten liegen.

Sofern Sie einen Nachweis der entsprechenden Arbeitsunfähigkeit führen können, sollte das kein Problem darstellen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Studienzeiten nach dem 27. Lebensjahr werden nicht angerechnet (höchstens für Männer die Verlängerung von Wehr- oder Zivildienst).

Da Studienzeiten keine Entgeltpunkte erhalten, dürfte der Nachweis als "Krankheitszeit" unterm Strich vielleicht sogar günstiger sein - allerdings kann Ihnen heute niemand sagen, wie Ihre Schul- oder Krankheitszeiten dann bewertet werden, wenn Sie in Rente gehen.

Beantragen Sie es in der Kontenklärung so wie die Verhältnisse tatsächlich lagen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Machen Sie es doch bitte nicht komplizierter als es ist!

Belegen Sie die Krankheitszeit und dann regelt sich alles - wenn Sie das bislang gar nicht angegeben haben, kann es ihr Sachbearbeiter doch nicht riechen.

9 Antworten

Katrinam 10.08.2009 | 11:05
Hallo lieber Experte, Danke erst mal für die sehr schnelle Antwort! Ich habe aber noch eine Frage: Ich war bis ins 28. LJ an der Uni eingeschrieben, war aber für die Dauer der Krankheit (mit 24) beurlaubt und durfte deshalb in dieser Zeit gar keine Studienleistungen an der Uni erbringen. Wird diese Zeit trotzdem als Studienzeit gewertet? Oder kann ich erst mal Anerkennung als Krankheitszeit beantragen, so dass ich zum Ende meines Studiums ein halbes Jahr mehr Studienzeit anerkennen lassen kann. Dies würde sich ja dann auf eine Zurechnungszeit für eine eventuelle EM-Rente später positiv auswirken, oder? Danke, Katrin
Petraam 10.08.2009 | 12:22
Würde ich ja gerne, aber die DRV will nicht: Ich war heute morgen in der Sprechstunde und dort wurde mir gesagt, dass die Krankheitszeit sowieso nicht anerkannt werden können, weil ich zeitgleich an der Uni (beurlaubt) eingeschrieben war. Und jetzt???
Petraam 10.08.2009 | 11:41
Hallo TCK, hallo Experte, im letzten Satz der Arbeitsanweisung steht "Bei der Rentenberechnung ist die günstigere Zeit zu berücksichtigen". Ich habe kürzlich Kontenklärung beantragt und die Krankheitszeit wurde gar nicht erst berücksichtigt (es hat auch noch das Attest gefehlt; bevor ich es nachreichen konnte kam aber leider schon der Bescheid). Soll ich Widerspruch einlegen oder die Zeit einfach nochmal beantragen? Geht das überhaupt - neben der zeitgleich bewilligten Zeit für Hochschulausbildung? 1. Können zwei Zeiten gleichzeitig erfasst werden - in diesem Fall Studium und Krankheitszeit? 2. Ist es überhaupt richtig, dass die 6 Monate als Hochschulausbildung deklariert sind, obwohl ich beurlaubt war und in dieser Zeit gar keine Prüfungen ablegen durfte? 3. Und wäre nicht eine Anerkennung der Krankheitszeit (58 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB 6) von sich aus besser - mehr Studienzeiten werden in zukunft ja wohl eh nicht anerkannt und meine 8 Jahre habe ich ja sowieso ausgeschöpft?!? Danke Petra PS: Ich weiß, "Keiner weiß, was in 20 Jahren ist!", aber ich möchte mein Konto JETZT ordentlich klären, denn in 20 Jahren bekomme ich eventuell nötige Bescheinigungen nicht mehr...
Petra / Katrinam 10.08.2009 | 11:21
Lieber Experte, mir ist da ein kleiner Fehler unterlaufen: Petra = Katrin...
TCKam 10.08.2009 | 11:35
Bei dem angesprochenen Sachverhalt ist der nachfolgende Auszug aus den rechtlichen Arbeitsanweisungen zu beachten: "Wurde die Ausbildung infolge Krankheit oder Schwangerschaft nicht länger als sechs Monate unterbrochen, so ist auch die Zeit der Unterbrechung Anrechnungszeit, sofern sowohl die rechtliche Grundlage der Ausbildung als auch der Wille zur Fortsetzung der Ausbildung nach Beendigung des Unterbrechungstatbestandes fortbestanden hat Hat die Unterbrechung infolge Krankheit oder Schwangerschaft länger als sechs Monate angedauert, ist die gesamte Dauer der Unterbrechung keine Anrechnungszeit i. S. des § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB 6. Für den Zeitraum der Unterbrechung der Ausbildung durch Krankheit oder Schwangerschaft kann auch unter bestimmten Voraussetzungen die Berücksichtigung einer Anrechnungszeit nach §§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB 6 in Betracht kommen. Bei der Rentenberechnung ist die günstigere Zeit zu berücksichtigen."
Petraam 10.08.2009 | 18:02
Hallo KSC, Danke für Ihre Reaktion. Überall lese ich, man soll sich frühzeitig um die Klärung kümmern und das wollte ich tun. Ich befürchte halt, wenn ich in 20 Jahren die Klärung vornehmen lasse, dann fehlt doch noch irgendeine Bescheinigung, die ich dann nicht mehr beibringen kann, weil die Leute, die das bestätigen könnten (Arzt, Uni wg. Beurlaubung etc) längst im Ruhestand sind... Und kann ich in 20 Jahren überhaupt die Hochschulzeit wieder durch eine Krankheitszeit ersetzen, wenn die dann da so lange drin gestanden hat? Grüße, Petra
KSCam 10.08.2009 | 17:35
Ich würde an Ihrer Stelle diese Sache momentan vergessen und die Krankheitsbescheinigung dann erneut vorlegen, wenn Sie später Ihre Rente beantragen. Dann kann das immer noch geklärt werden - und vielleicht hat sich das Problem ja bis dahin im großen Streichkonzert eh erledigt.
KSCam 10.08.2009 | 19:45
...ich dachte, dass Sie Ihren Nachweis der Arbeitsunfähigkeit (AU Bescheinigung, Schreiben vom Arzt, dass au von bis) haben??? Dann brauchen Sie den in späteren Jahren nicht mehr anzufordern, sondern kramen ihn einfach aus Ihrem Rentenordner hervor. Oder liegt das Problem daran, dass Sie derzeit über gar keinen "echten Nachweis" der Krankheitszeit verfügen (Arzt Bescheinigung) und die DRV Ihnen nicht glauben will dass Beurlaubung gleichzusetzen ist mit Krankheit?
Petraam 10.08.2009 | 20:35
Hallo KSC, ich habe ein Attest vom Arzt (war damals Studentin, deshalb nicht die reguläre AU) und die Bescheinigung der Uni, dass ich beurlaubt war. Aber die Vertretung der DRV meinte, die Zeit wird nicht als Krankheitszeit anerkannt, da ich an der Uni eingeschrieben war. Aber das stimmt so nicht: Ich war zu der Zeit zwar eingeschrieben, aber BEURLAUBT und durfte gar nicht studieren, d.h. keine Prüfungen etc. ablegen. Die Frage ist also: Muss die Zeit der Krankheit während des Studiums ZUSÄTZLICH zu den zu den 8 Jahren Schule / Studium anerkannt werden? Das wäre doch für die Berechnung der Zurechnungszeit einer evtentuellen EM-Rente relevant, wenn mich nicht alles täuscht!? Oder bin ich jetzt völlig auf dem Holzweg??? Falls es mit meiner MS wirklich rapide bergabgeht, möchte ich dann nicht "auf dem Zahnfleisch" zur DRV kriechen und um irgendwelche Zeiten kämpfen. Das mache ich lieber jetzt. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Petra
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