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Danke dem Experten, tolle Antwort.
...und wenn der Arbeitgeber die (rechtzeitig zu zahlenden) Rentenversicherungsbeiträge schuldig bleibt während der (erforderlichen) Lohnfortzahlung - da schaut die Rentenversicherung einfach weg ...toll, also Arbeitgeber: Betriebsprüfung ist nur, wenn Ostern Weihnachten und Schaltjahr zusammenfallen, verweigert die Lohnfortzahlung, die DRV schaut weg ...und dann geht 'schnellstens' in Insolvenz ;-)
Gruß
w.
Und was soll die RV Ihrer Meinung nach tun, sofern Sie übehaupt Kenntnis von der Sachlage hat. Es fällt schon auf wie Sie immer wieder Krampfhaft versuchen der RV ans Bein zu Pinkeln.Hier handelt es sich um ein Forum der Rentenversicherung. Mit Ihrer Frage sollten Sie sich an ein Forum für Arbeitnehmerfragen wenden....und wenn der Arbeitgeber die (rechtzeitig zu zahlenden) Rentenversicherungsbeiträge schuldig bleibt während der (erforderlichen) Lohnfortzahlung - da schaut die Rentenversicherung einfach weg ...toll, also Arbeitgeber: Betriebsprüfung ist nur, wenn Ostern Weihnachten und Schaltjahr zusammenfallen, verweigert die Lohnfortzahlung, die DRV schaut weg ...und dann geht 'schnellstens' in Insolvenz ;-) Gruß w.
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