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Experten-Antwort

Krankheit

von Ella07.07.2012 | 09:05
1802 Ansichten
7 Antworten
Vielleicht bekomme ich eine Antwort in diesem Forum. Also, ich hatte 3 Wochen Urlaub. Nach dem Urlaub war ich sofort 4 Wochen krank , bekomme ich Lohnfortzahlung? Mein Chef sagt da ich nach dem Urlaub die Arbeit nicht angetreten habe, braucht er keine Lohnfortzahlung zu leisten. Bitte um eine Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.07.2012 | 13:42

Hier handelt es sich um ein Forum der Rentenversicherung. Mit Ihrer Frage sollten Sie sich an ein Forum für Arbeitnehmerfragen wenden.

6 Antworten

Hansam 07.07.2012 | 09:27
Der Chef hat Lohnfortz. zu leisten, obwohl es nicht gut ankommt. Ich war einmal 14 Wochen daheim immer Lohnfortz. Erst 5 Wo. krank Bandscheiben, dann 4 Wo. Urlaub, anschließend 5 Wo. Knie OP, andere Krankheit. Mein Arbeitgeber hatte dicken Hals, aber wer kann sich seine Krankheit aussuchen wie es passt.
Richteram 07.07.2012 | 09:28
Das ist natürlich völliger Quatsch was ihnen ihr Chef da erzählt hat. Natürlich muss er ihnen im Krankheitsfall den Lohn fortzahlen. Meist ja für 42 Tage ( 6 Wochen ). Danach zahlt die Krankenkasse ja Krankengeld. Ob Sie bereits im oder direkt nach dem Urlaub ( ohne vorher wieder die Arbeit angetreten zu haben ) spieilt was die Lohnfortzahlung anbelangt keine Rolle. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle setzt immer mit dem Tag der AU ( Tag der Krankschreibung ) ein. Auf was für Ideen die Arbeitgeber manches Mal kommen um denn Leuten ihr Geld vorzuenthalten ist unglaublich..
Witzboldam 07.07.2012 | 19:50
Ella schrieb

Danke dem Experten, tolle Antwort.

Ihrem Chef brennt vermutlich der Kittel. So einen Unsinn kann man sich als Argumentation kaum vorstellen. Das soll er Ihnen im Entgeltfortzahlungsgesetz einmal zeigen. Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/…
Ellaam 09.07.2012 | 16:12
Danke dem Experten, tolle Antwort.
W*lfgangam 09.07.2012 | 19:53
...und wenn der Arbeitgeber die (rechtzeitig zu zahlenden) Rentenversicherungsbeiträge schuldig bleibt während der (erforderlichen) Lohnfortzahlung - da schaut die Rentenversicherung einfach weg ...toll, also Arbeitgeber: Betriebsprüfung ist nur, wenn Ostern Weihnachten und Schaltjahr zusammenfallen, verweigert die Lohnfortzahlung, die DRV schaut weg ...und dann geht 'schnellstens' in Insolvenz ;-) Gruß w.
Lfzam 10.07.2012 | 08:12
W*lfgang schrieb

...und wenn der Arbeitgeber die (rechtzeitig zu zahlenden) Rentenversicherungsbeiträge schuldig bleibt während der (erforderlichen) Lohnfortzahlung - da schaut die Rentenversicherung einfach weg ...toll, also Arbeitgeber: Betriebsprüfung ist nur, wenn Ostern Weihnachten und Schaltjahr zusammenfallen, verweigert die Lohnfortzahlung, die DRV schaut weg ...und dann geht 'schnellstens' in Insolvenz ;-)

Gruß

w.

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...und wenn der Arbeitgeber die (rechtzeitig zu zahlenden) Rentenversicherungsbeiträge schuldig bleibt während der (erforderlichen) Lohnfortzahlung - da schaut die Rentenversicherung einfach weg ...toll, also Arbeitgeber: Betriebsprüfung ist nur, wenn Ostern Weihnachten und Schaltjahr zusammenfallen, verweigert die Lohnfortzahlung, die DRV schaut weg ...und dann geht 'schnellstens' in Insolvenz ;-) Gruß w.
Und was soll die RV Ihrer Meinung nach tun, sofern Sie übehaupt Kenntnis von der Sachlage hat. Es fällt schon auf wie Sie immer wieder Krampfhaft versuchen der RV ans Bein zu Pinkeln.
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