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Experten-Antwort

Krankheit

von Hanna24.11.2010 | 19:15
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich versuche es mal in diesem Forum,bekomme in anderen Foren keine Antwort. Bin 30 J. alt, habe neuen Arbeitsplatz, noch in Probezeit 7 Euro Std. Bin krank bekomme meine Probleme nicht in Griff. Soll mich in Klinik einweisen lassen. Da noch Probezeit kann ich ja entlassen werden auch bei Krankheit? Sollte es so kommen kann ich noch Unterstützung beantragen? und wo? Wie soll ich meine Miete usw. bezahlen? Will so schnell wie möglich gesund werden und wieder arbeiten. Habe jetzt Angst ich bin in Klinik und kann nichts regeln,bin ledig. Bitte solte jemand sich damit auskennen? geben Sie mir Antwort. Danke ,

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hanna,

während Ihrer Krankheit erhalten Sie Krankengeld von der Krankenkasse. Dieses wird für längstens 78 Wochen gezahlt.

Sollte die Krankheit länger andauern, kommt auch eine Rente wegen Erwerbsminderung von der Rentenversicherung in Frage (wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind - das müsste zu gegebener Zeit geprüft werden). Diese wird in der Regel befristet gezahlt - bedeutet also nicht, dass Sie dauerhaft aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen.

Wenn Sie hingegen nach der Klinik wieder gesund sind und Ihren Arbeitsplatz verloren haben, müssten Sie sich an die Arbeitsagentur oder ARGE wenden.

Sie werden auf jeden Fall nicht völlig ohne Leistungen da stehen. Deshalb sollten Sie versuchen, diese Sorgen jetzt erstmal beiseite zu lassen und sich ganz daruf konzentrieren, wieder gesund zu werden. Vielleicht kann Ihnen der Klinikaufenthalt dabei helfen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Klemensam 24.11.2010 | 20:51
Während einer Probezeit kann der Arbeitgeber jederzeit eine Kündigung aussprechen. Wenn nichts anderes im individuellen Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart ist , beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in einer Probezeit 14 Tage zu jedem beliebigem Tag. Ob Sie krank geschrieben sind oder nicht spielt keine Rolle. In einer Probezeit kann die Kündigung ohne Angabe von Gründen jederzeit ausgesprochen werden. Wenn Sie krank geschrieben sind haben Sie erstmal Anspruch auf Krankengeld ihrer Krankenkasse. Wenn Sie gekündigt wurden, wieder gesund sind und dann noch keinen neuen Job haben , bleibt ihnen nur sich bei der Agentur für Arbeit zu melden und ALG I zu beantragen ( natürlich nur wenn Sie noch Anspruch auf ALG I haben ) . Falls kein Anspruch mehr auf ALG I besteht kommt eventuell bei Bedürftigkeit ALG II in Frage. Was ihre Miete anbelangt können Sie eventuell bei ihrem Sozialamt/Stadtverwaltung auch Wohngeld etc. beantragen. Am besten lassen Sie sich einmal beim Vdk/SovD ausführlich über alle Möglichkeiten die individuell für Sie in Frage kommen können beraten. Alles Gute für Sie. Also ohne Geld und Unterstützung stehen Sie nie da....
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