Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Krankheit-ALG 2

von Angelika25.09.2011 | 16:51
1394 Ansichten
3 Antworten
Hallo,vielleicht kann mir jemand antworten. Ich bekomme im Forum Recht, oder Tacheles usw. keine Antwort. Es geht um meine Tochter. Sie hat nach Studium einen Beruf im Pflegeheim,Therapeutin. Wurde länger krank und dadurch arbeitslos. Sie ist ledig hatte sehr wenig Gehalt. Dadurch auch wenig Krankengeld. In diesem Beruf kann sie zur Zeit nicht mehr arbeiten,wurde krank. Sucht einen anderen Job,Bewerbungen laufen. Jetzt meine Frage, erst bekam sie etwas Krankengeld in den 8 Wo. in Klinik, sie kann das alles gar nicht überprüfen. Wir wohnen 500 km. weg, Sie bekam angebich in dieser Zeit zu viel Geld. Jetzt muß sie jeden Monat 100 Euro zurück zahlen. Sie hat WG-Hamburg 410 Euro Miete, bekommt jetzt ALG 2 insgesammt 670 Euro. Bleiben 260 Euro übrig. Davon 100 Rückzahlung, kleine Vers. Tel. usw. Ihr bleiben 120 Euro im Monat zum leben. Kann das wirklich sein? Sie sucht ja Arbeit. Da sie sich wenig auskennt mit diesen Dingen beim Arbeitsamt. Die müssen doch sehen das sie davon nicht leben kann. Ich danke Ihnen für eine Antwort,sollte uns jemand helfen können.

3 Antworten

-_-am 25.09.2011 | 20:21
Nach § 51 Abs. 2 SGB 1 kann mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen nach dem SGB bis zur Hälfte der Leistung aufgerechnet werden, soweit der Berechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften über die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB 12 oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB 2 wird. Daraus kann m. E. schon geschlossen werden, dass Empfänger einer ALGII-Leistung niemals aus dieser Leistung auch noch erhebliche Beträge für eine Rückzahlung aufwenden müssen, da diese Leistung eben nur das Existenzminimum sichert. Ihre Tochter kann sich wegen einer Stundung der Zahlung an die Krankenkasse wenden und unter Beifügung des ALGII-Bescheides mitteilen, dass sie derzeit zur Leistung von Zahlungen nicht in der Lage ist.
Alltagsbegleiteram 25.09.2011 | 18:11
Für den Alg II –Bezug gibt es regionsabhängige Vorgaben über angemessene Kosten der Unterkunft. Die Miete Ihrer Tochter überschreitet mit den 410,- Euro die bewilligte Obergrenze, die das zuständige Jobcenter für eine Person festgelegt hat. Offenbar zahlt man ihr dafür nur 306,- Euro inklusiv der Wasserrechnung. Dazu kommt der Regelsatz von 364,- Euro für Alleinstehende. Die darin enthaltenen Pauschalen für Telefon, Elektrizität und Lebensmittel sind natürlich unterhalb des tatsächlichen Bedarfes festgesetzt. Die Berechnungen basieren auf dem staatlich festgelegten Existenzminimum von vor knapp vier Jahren. Selbstverständlich weiß man im Jobcenter, dass niemand mit dem Geld auskommen, geschweige denn Schulden abstottern kann. Sonderleistungen zur Schuldentilgung sind im SGB II aber nicht vorgesehen. Ihre Tochter könnte versuchen, eine geringere Rückzahlrate bei der Krankenversicherung auszuhandeln. Es könnte sich eventuell auch lohnen, zu überprüfen, ob Ihre Tochter von der Krankenversicherung einen Teil ihrer Zuzahlungen für Praxisgebühren und Klinikaufenthalt zurückerstattet bekommen kann. Die jährliche Obergrenze der Zuzahlung für Leistungen der Krankenversicherung beträgt 2% des Jahreseinkommens. Vielleicht gäbe es für Ihre Tochter auch die Möglichkeit eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (ein Euro Job) aufzunehmen, bis sie wieder eine Anstellung gefunden hat. Diese Tätigkeiten entsprechen zwar oftmals nicht wirklich den vorgeschriebenen Maßgaben der Zusätzlichkeit, bieten jedoch die Gelegenheit bei ca 30 Wochenarbeitsstunden monatlich ca 150,- Euro anrechnungsfrei hinzuzuverdienen.
Christinaam 26.09.2011 | 11:57
Ihre Tochter sollte sich einen Beratungstermin holen und dort alle entspr. Unterlagen prüfen lassen. http://www.arbeitslosen-telefonhilfe.de/… Die Miete ist zu hoch für 1 Person, sh. hier: http://www.pro-wohnen.de/Wohnungssuche-ALG-2-Sozialhilfe-Grundsi… Zur Rückzahlung von 100 Euro ?? schließe ich mich meinen Vorredner an : überprüfen lassen bzw. reduzieren oder stundenlassen. Ebenso Zuzahlungserstattung bei der Krankenkasse beantragen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026