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Experten-Antwort

Krankheit- Arbeitslos?

von Anno29.11.2010 | 14:49
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bitte um eine Info. Bin Sept. 53 geb. schwerbeh. keine Fehlzeit ab dem 15. Lebensjahr. Mir steht Op. bevor, Schulter,Bandscheiben. Wenn ich lange arbeitsunfähig bin und entlassen werde,was kommt dann auf mich zu? Bei meinem Alter, wie lange ALG-1, Rente mit Abschlag und wieviel? Kann ich auch noch in Hartz 4 fallen? Danke, mache mir halt meine Gedanken.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anno,

wie Rentendoc bereits angedeutet hat, ist es im Rahmen dieses Forums kaum möglich abschließende Auskünfte zu Ihrer Fragestellung zu erteilen. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich diesbezüglich persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit (zum Arbeitslosengeldanspruch) und Ihrem Rentenversicherungsträger (zum konkreten Rentenanspruch) beraten zu lassen.

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7 Antworten

Annoam 29.11.2010 | 15:53
Ich frage nicht wieviel Rente, sondern wie lange ALG 1 nach ca. 6 mon. Krankengeld, und wieviel Abschlag? Danke ,hätte Frage besser stellen müssen.
RFn.am 29.11.2010 | 16:56
Krankengeld wird nach meiner Kenntnis bis maximal 72 Monate gezahlt. Aber die Krankenkasse kann Sie zu einem Antrag auf medizinische Reha bei der Rentenversicherung auffordern. Dem müssen Sie nachkommen, sonst wird die Zahlung des Krankengeldes eingestellt. Wenn Sie aus der Reha als erwerbsgemindert entlassen werden, wird der Reha-Antrag in einen Antrag auf EM-Rente umgedeutet, Sie dürfen dann die Rentenantragsformulare ausfüllen. Wenn Sie das nicht tun, dann bekommen Sie weder von der Krankenkasse Krankengeld noch von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld; weil eine Rente Vorrang hat. --- Wenn die EM-Rente abgelehnt wird, weil Sie nicht genug erwerbsgemindert sind, dann können Sie Krankengeld bis zur Maximalgrenze beziehen. Wenn Sie von Ihren AG entlassen worden sind, können Sie danach Arbeitslosengeld beziehen. Und wenn das abgelaufen ist, können Sie, sofern Sie keine neue Arbeit gefunden haben, einen neuen EM-Rentenantrag stellen. ------------------------------------------------------------- Die Voraussetzungen für Altersrenten lesen Sie am Besten in Ihrer letzten Rentenauskunft nach. ----------------------------------------------------------- Nach § 127 SGB III beträgt bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nach der Vollendung des 58.Lebensjahres die Dauer des ALO-Geldes 2 Jahre. Aber Sie müssen dann fleissig Bewerbungen schreiben, an Schulungsmassnahmen u.a. treilnehmen. ------------------------------------------------------------ Die Höhe des Abschlags bei einer EM-Rente richtet sich auch nach dem Zeitpunkt des Rentenbeginns, vor dem 62.Lebensjahr beträgt der Abschlag 10,8 %.
KSCam 29.11.2010 | 17:01
Die Dauer des ALG Bezuges erfragen Sie bitte bei der Agentur für Arbeit und nicht bei der DRV! Und wenn das ALG 1 endet, bevor Sie einen Rentenanspruch haben, besteht natürlich die Gefahr von ALG 2. Wenn Sie wissen wollen, wie hoch Ihre Abschläge sind müssen Sie uns wenigstens verraten, wann Sie beabsichtigen in Rente zu gehen....:-) Und wenn RFn von einem KG Anspruch von maximal 72 Monaten redet, meint er/sie wohl Wochen!
RFn.am 29.11.2010 | 17:31
stimmt, es muss natürlich Wochen heissen (ich muss eben viel mit Monaten rechnen).
Klemensam 29.11.2010 | 18:46
Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb einer Frist von drei Jahren gezahlt (Blockfrist). Diese Drei-Jahres-Frist ist eine starre Frist und beginnt grundsätzlich mit dem ersten Auftreten einer Erkrankung. Die Zeit einer Entgeltfortzahlung ( 6 Wochen ) im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber wird als Bezugszeit von Krankengeld mitgerechnet, so dass in diesem Fall de facto nur 72 Wochen Krankengeld beim Vorliegen derselben Krankheit durch die Krankenkasse gezahlt werden muss. Nach Beginn eines neuen Drei-Jahres-Zeitraumes besteht wegen derselben Krankheit ein erneuter Anspruch auf Krankengeld nur dann, wenn der mit Krankengeldanspruch Versicherte in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate wegen dieser Krankheit nicht arbeitsunfähig und erwerbstätig war bzw. der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand. Eine andere Erkrankung erzeugt eine neue unabhängige Drei-Jahres-Frist. http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld ALG I Anspruch besteht nach Vollendung des 55. Lebensjahres und vor Vollendung des 58. Lebensjahres für 15 Monate. Nach Vollendung des 58. Lebensjahr dann für 24 Monate. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. Ob Sie zwischendurch Krankengeld bekommen haben und wie lange spielt für einen vorher erworbenen ALG I Anspruch keine Rolle - so lange nicht 4 Jahre vergangen sind. ALG I bekommen Sie aber nur bei Arbeitsfähigkeit und wenn Sie dem Arbeitsmarkt und der Arbeitsvermittlung auch zur Verfügung stehen. Also ALG I bekommen Sie nicht wenn Sie krank geschrieben sind. http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/arbeitslosengeld/bezug… Kündigen kann ihnen ihr Arbeitgeber grundsätzlich immer und zu jedem Zeitpunkt - auch während der Krankschreibung und zwar z.b. aus persönlichen Gründen wegen langwieriger Erkrankung und schlechter Zukunftsprognose etc. pp Da Sie aber schwerbehindert sind, muß er sich dazu vorher die Genehmigung zur Kündigung beim zuständigen Integrationsamt einholen - die aber zu 99% also quasi immer erteilt wird. Ist eine reine Pro-Forma Sache. Natürlich muss ihr AG ihre individuelle Kündigungszeit/frist penibel einhalten. Und wenn ihr ALG I Anspuch dann irgendwann aufgebraucht ist und Sie keinen neuen Job gefunden haben, können Sie natürlich danach noch in ALG II fallen - aber nur wenn bei ihnen Bedürftigkeit vorliegt. Sowohl die Krankenkasse als auch die AfA können Sie zu JEDEM Zeitpunkt in der Sie Leistungen von denen beziehen zur Rehaantragstellung auffordern , wenn bei ihnen der Verdacht auf Erwerbsminderung besteht. Dazu wird der MDK und/oder der ärztliche Dienst der AfA eingeschaltet die dann eingeständige Untersuchungen/ Ermittlungen anstellen. Dem müssen Sie dann auch innerhalb von 10 Wochen nachkommen, da sonst die Zahlkung des Krankengeldes als auch des ALG I eingestellt werden könnte. Sollte dann von der RV eine EM festgestellt werden müssen Sie einen EM-Antrag stellen, da sonst keine anderer Leistungsträger mehr zahlen wird. Insofern sind Sie dann im Fall der Fälle nicht mehr selbst Herr des Verfahrens und können ihren Rentenneintritt damit nicht mehr selber bestimmen.
W*lfgangam 29.11.2010 | 19:50
Hallo Anno, > Wenn ich lange arbeitsunfähig bin und entlassen werde,was kommt dann auf mich zu? Bei meinem Alter, wie lange ALG-1, 15 Monate, Quelle hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger… > Rente mit Abschlag und wieviel? Vorausgesetzt, Sie haben 35 Versicherungsjahre im Rentenkonto und sind bei Beginn der Rente (mit 60 + 7 Monaten möglich) noch schwerbehindert (50 % GdB), gibt es einen Abschlag von 10,8 ". > Kann ich auch noch in Hartz 4 Das hängt davon ab, ob Sie schon/noch während des ALG1-Anspruchs vermittlungsfähig sind, die Arbeitsagentur Sie nicht vorher med. überprüft und für erwerbsgemindert hält. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung ersehen Sie aus Ihrer letzten Renteninformation - ziehen Sie davon rd. 10 % für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, das ist dann die ausgezahlte Rente. Und - die Krankenkasse wird Sie schon lange vor Auslaufen der möglichen Höchstzahlungsdauer Krankengeld zu einer Reha auffordern ...dann geht die 'Rentenmaschine' auch seinen Gang (Rente wegen Erwerbsminderung) - was nicht heißt, dass diese Rente aus Sicht Rentenversicherung auch notwendig ist/bewilligt wird. Gruß w.
Rentendocam 29.11.2010 | 14:53
Fragen über Fragen, die nur ein Hellseher beantworten kann. Das Forum ist jedenfalls völlig ungeeignet dafür. Ob sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, kann Ihnen nur die Agentur für Arbeit beantworten. Wie hoch Ihre Rente ist kann Ihnen nur ein Hellseher verraten, oder eine individuelle Beratung in einer der vielen vielen viele Beratungsstellen. Wenden sie sich umgehend an einen dieser Stellen, damit sie mit den Herren dort ( oder auch Damen ) Ihre Situation umgehend besprechen können.
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