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Experten-Antwort

Krankheit bis zum 25. Lebensjahr

von Marie14.02.2013 | 11:52
1748 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, in meiner Familie traten folgende Fragen auf: Ergeben sich Nachteile bei der Berechnung der Anrechnungszeiten für die Rentenberechnung, wenn während des Studiums eine mehrmonatige Krankheit auftritt? Welche Entgeltpunkte werden für die Krankheit zusätzlich berechnet? Bleibt die restliche Studienzeit Anrechnungszeit? Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Krankheitszeiten, welche nach dem 31.12.1983 vorliegen, erhalten bei der Rentenberechnung keine Entgeltpunkte. Entgeltpunkte können für solche Krankheitszeiten nur dann ermittelt werden, wenn aufgrund eines rentenversicherungspflichtigen Sozialleistungsbezuges (z.B. Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung) Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden.

Für Zeiten eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums werden nach derzeitiger Rechtslage ebenfalls keine Entgeltpunkte ermittelt, derzeit werden lediglich maximal 36 Monate Fachschulzeiten bei der Rentenberechnung mit Entgeltpunkten bewertet.

Sofern die Krankheitszeit ohne Sozialleistungsbezug nicht länger als sechs Monate andauert, kann diese Unterbrechungszeit auch noch als Anrechnungszeit wegen Hochschulausbildung berücksichtigt werden, sofern die Höchstanrechnungsdauer von derzeitig acht Jahren nach dem 17. Lebensjahr für schulische Ausbildungszeiten nicht überschritten wird.

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4 Antworten

Anniam 14.02.2013 | 11:57
Für was soll es da EGP geben, nach meiner Info. nicht.
Der Abröchleram 14.02.2013 | 12:22
Die Anrechnungszeit von Studienzeiten ist nach oben hin begrenzt. Entgeltpunkte für die Krankheit während der Studienzeit? - die führt vielleicht Herr Steinbrück noch ein.
Arbeitsrechtleram 14.02.2013 | 12:41
" Welche Entgeltpunkte werden für die Krankheit zusätzlich berechnet? " Während eines Studiums ? Wovon träumen Sie eigentlich nachts ? Fragen gibst. Also wirklich.
Marieam 15.02.2013 | 12:35
Gemeint sind Krankheitszeiten aus den 70 er Jahren ohne Krankengeldbezug.
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