Der Anspruch auf Übergangsgeldzahlung besteht analog der Vorschriften bzgl. der Entgeltfortzahlung für längstens 42 Tage.
JEDOCH: Sollte durch Ihre Arbeitsunfähigkeit das Erreichen des Behandlungsziels nicht erreicht werden können bzw. der Behandlungserfolg gefährdet werden, kann es sein, dass die LTA vorzeitig beendet wird. Das Übergangsgeld endet dann selbstverständlich bereits mit dem Ende der LTA.