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Krankheit nach rückwirkend Rentenantrag

von Nemo10.11.2021 | 15:16
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe die Rentenantrag rückwirkend zu 1.9.21 gestellt. Meine Arbeitsvetrag läuft bis 31.12.21. Momentan bin ich krankgeschrieben. Meine frage ist muss meine Arbeitgeber die kranken tagen bezahlen oder bekomme ich nur meine Rentenanspruch von die Rentenversicherung für dieses zeit?

3 Antworten

Gkgkgkam 10.11.2021 | 15:32
Mmmh ein rückwirkender Rentenantrag ist grundsätzlich nicht möglich, nur in theoretischen Fällen geht sowas. Wie auch immer, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht was Ihr ArbG leisten muss oder nicht.
tell-us-more-pleaseam 10.11.2021 | 15:33
Bei mir ploppen da spontan zwei Fragen auf: - welchen Rentenantrag haben Sie gestellt? Also Erwerbsminderungsrente? Altersrente? Denn nur bei Altersrente macht es für mich Sinn, dass sie den Beginn schon kennen... - für gewöhnlich zahlt der Arbeitgeber die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung, dann geht die Zuständigkeit auf die Krankenkasse mit Krankengeld über - oder ist der Anspruch auf beide Leistungen schon ausgeschöpft?
W°lfgangam 10.11.2021 | 20:53
Hallo Nemo, hmm, das sieht irgendwie/zunächst nach Alters-'Flexi-Rente' und Beschäftigungsentgelt/Lohnfortzahlung aus. Wenn dem so bis Jahresende ist, kein Problem, da Sie bei einer (vorgezogenen) Altersrente in diesem Jahr noch gut 46.000 € als zulässigen Hinzuverdienst neben der Rente erzielen dürfen. Bei schon Krankengeld von der Krankenkasse wird es etwas komplizierter, da es bei einer Altersvollrente - auch rückwirkend schon ab 01.09. - nicht zusteht ...hilfsweise dann eine 99 % Altersteilrente bis 31.12.2021 im noch lfd. Rentenantrag beantragen/nachschieben. Letztendlich sind Ihre Angaben hier zu dünn, um eine punktgenaue Antwort - jenseits von Vermutungen - geben zu können. Nebenfrage: haben Sie den Antrag etwa ohne fremde Hilfe - die ihnen diese Fragen hätten beantworten können - allein gestellt? Last Tipp: ggf. Resturlaubsansprüche nutzen, um einer KG-Zahlung zu entgehen. Gruß w.
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