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Krankheit und Maßnahmeabbruch

von Nopsi26.05.2008 | 18:08
2116 Ansichten
3 Antworten

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Im April 2005 habe ich eine berufliche Reha in einem BfW wegen längeren Krankschreibung abgebrochen. Außerdem kam ein Leistungsdefizit im Ausbildungsberuf (Kategorie D)hinzu. Im Februar habe ich erneut eine Ausbildung (Kategorie C) begonnen. Wegen der gleichen Erkrankung, der Überschreitung der 6 Wochen bei einer Krankschreibung und eines fehlenden Praktikums wird ein Maßnahmeabbruch in Erwägung gezogen. Alle Leistungen erfolg(t)en über die DRV. Wie soll ich mich verhalten? Ist nach DIESEM Abbruch eine erneute berufliche Reha möglich? Wenn ja, wann ist sie möglich? Über eine schnellstmögliche Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Nopsi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Völlig richtig, zunächst sollte mal Ihr Gesundheitszustand abgeklärt werden. Das geht am besten zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt und Ihrem Reha-Fachberater. Eventuell wäre vor der Durchführung einer weiteren Umschulung erst eine medizinische Rehabilitation sinnvoll oder statt einer Umschulung eine andere Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

2 Antworten

Realistam 26.05.2008 | 18:38
Zunächst einmal sollte überprüft werden, ob Sie überhaupt rehabilitationsfähig sind. Zwei Abbrüche in so kurzer Zeit sprechen nicht gerade dafür! Ich empfehle Ihnen, das weitere Vorgehen zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen, bevor noch mehr Geld für sinnlose Umschulungsversuche ausgegeben wird.
Nixam 27.05.2008 | 08:15
Realist hat recht. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt bezüglich der Abschätzung Ihres Gesundheitszustandes. Anschliessend bitten Sie bei Ihrem RV-Träger um ein Beratungsgespräch mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation. Hatten Sie schon ein Gespräch mit ihm? Nur er kann Ihnen sagen, wie er sich die Fortführung von weiteren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihnen vorstellt. Viele Grüsse Nix
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