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Krankheit während der Altersteilzeit

von LOHBRA14.01.2008 | 16:11
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, eine Mitarbeiterin ist seit 01.08.2007 in Altersteilzeit. Folgender Ablauf war geplant: 01.08.2007 - 31.07.2007 Arbeitsphase 01.08.2008 - 31.07.2009 Freiphase anschließend Rente mit 63 Jahren; Diese Mitarbeiterin ist nach erst 4 Monaten Altersteilzeit im Dezember 2007 schwer erkrankt. Sie kann vermutlich nicht wieder arbeiten. Ist es möglich die Altersteilzeit zu wiederrufen und die Abrechnungen zu korrigieren (rückwirkende Abrechnung als Vollzeitkraft? Welche Möglichkeiten haben wir sonst? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein rückwirkendes "Beseitigen" der Altersteilzeit durch die Korrektur der Abrechnung ist sozialversicherungsrechtlich nicht zulässig. Anhand der geschilderten Situation sind verschiedene Szenarien denkbar, was die vereinbarte Altersteilzeit angeht. Es ist derzeit letztlich nicht absehbar, ob es aufgrund des Gesundheitszustandes Ihrer Arbeitnehmerin zu einer vorzeitigen Rentengewährung und damit zu einem sogenannten Störfall kommt. Ein Störfall hätte besondere beitrags- und melderechtliche Konsequenzen für das bereits gebildete Wertguthaben. Es bestünde bei dem beabsichtigten Altersteilzeitmodell auch die Möglichkeit, das bestehende Altersteilzeitverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldbezug fortzuführen, indem Aufstockungsbeiträge und Unterschiedsbeträge zum Krankengeld fortgezahlt werden und Sie als Arbeitgeber das Wertguthaben in der Höhe vermehren, in der durch Arbeitsunfähigkeit Wertguthaben von der Arbeitnehmerin nicht angespart werden kann. Dies müsste zwingend vor Antritt der beabsichtigten Freistellungsphase geschehen. Ihre Arbeitnehmerin könnte dann ab 01.08.2008 wie vorgesehen in die Freistellungsphase zu gehen. Dies setzt aber wie gesagt voraus, dass Sie als Arbeitgeber bereit sind, zusätzliche Zahlungen in das Wertguthaben vorzunehmen. Über diese geschilderten Möglichkeiten hinaus sind weitere Varianten denkbar, wie mit der vorliegenden Situation umgegangen werden könnte. Eine abschließende Beratung hierüber kann im Rahmen dieses Forums nicht erfolgen.

Zur individuellen Abklärung, was für Ihre Arbeitnehmerin in Bezug auf die noch laufende Altersteilzeit angezeigt ist, sollte ein Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbart werden, wozu wir dringend raten. Die dem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln

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