Hallo Andrea,
wie bereits von mehreren Usern genannt, bedingen sich Grad der Behinderung (GdB) und Erwerbsminderung nicht automatisch. Über den GdB entscheidet das Versorgungsamt, darauf hat die Rentenversicherung keinen Einfluss. Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann auch jemand erhalten, der keinen GdB hat. Eine Rente kann aber auch abgelehnt werden, obwohl ein GdB vorliegt. Bei der Deutschen Rentenversicherung prüft der sozialmedizinische Dienst, ob Sie nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten können (volle Erwerbsminderung) oder zwischen 3 und unter 6 Stunden (teilweise Erwerbsminderung).
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