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Experten-Antwort

krankheitsbedingter Nichtantritt stufenweise Wiedereingliederung

von ben120224.03.2020 | 16:59
735 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, bis zum 14.02.2020 befand ich mich un einer Reha der DRV. Es wurde eine stufenweise Wiedereingliederung mit Beginn 09.03.2020 geplant. Leider konnte ich die stufenweise Wiedereingliederung aufgrund einer akuten Erkrankung nicht antreten. Jetzt stellt sich natürlich für mich die Frage, welche Leistung ich vom 15.02.2020 - 09.03.2020 erhalten werde, da ich auch zum 22.02.2020 ausgesteuert wurde. Der Sozialdienst der Klinik teilte mir in der Reha mit, dass den Zeitraum die DRV abdeckt. Nun telefonierte ich mit der DRV und dort wurde mir mitgeteilt, dass Sie nicht zahlen, da die Eingliederung nicht mindestens für einen Tag angetreten wurde. Ich hoffe mir kann jemand helfen. Auch gerne mit Links um das Nachlesen zu können. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ben1202,

der Empfehlung von "Siehe hier" sich mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen, kann ich mich nur anschließen. Ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld durch die DRV besteht m. E. nicht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Siehe hieram 24.03.2020 | 19:08
Hallo Ben, Sie sollten sich - wenn noch nicht geschehen - ganz dringend an die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter wenden. Die sind erst mal zuständig, bis geklärt werden kann, ob und warum und wieso und wie lange. Und holen sich, wenn die nicht zuständig waren, das Geld dann an anderer Stelle zurück. Außer natürlich, Sie (oder Lebenspartner/in) haben so hohe Einkünfte, dass Sie das 'gemütlich aussitzen' können. Melden Sie sich erst einmal beim Jobcenter, die klären dort sonst auch, ob Sie Ansprüche auf ALGI haben. Das geht auch, unter bestimmten Voraussetzungen, auch wenn man noch einen Arbeitgeber hat. Eine persönliche Beratung wird im Moment natürlich auch dort im Moment schwierig sein, aber Geld können Sie dort auch ohne persönlichen Kontakt beantragen. Alles andere regelt sich dann. Hier im Forum werden Sie so nicht weiter kommen, zumal Sie ja schon eine Informationen Ihrer DRV erhalten haben, dass die DRV nicht zahlt, wenn keine Wiedereingliederung stattfindet. Rechtsgrundlagen und Paragraphen können Sie ja dann immer noch herausfinden, wenn Sie das andere geklärt haben. Alles Gute!
ben1202am 25.03.2020 | 11:40
na ja , der Sozialdienst der Reha hatte mir da was anderes erzählt. Ich habe mich an die Agentur gewendet und mich zum 15.03.2020 arbeitslos gemeldet. Nun sagen die, dass die Arbeitslosigkeit erst ab diesem Datum ist. Ich konnte vor dem Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung ja schlecht wissen, dass ich diese aufgrund einer Erkrankung nicht antreten kann. Wie sollte das auch gehen?
Siehe hieram 25.03.2020 | 16:40
Hallo Ben, am 14.02. konnte ja noch keiner wissen, wie sich da alles entwickelt.... Wenn Sie direkt nach der Reha krank akut krank waren und zum 22.02. ausgesteuert wurden, müsste die KK bis zum 22.02. zahlen. Und wenn Sie sich erst zum 15.03. bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben, gilt ein Anspruch dort wahrscheinlich auch erst ab dem 15.03. Deshalb ja meine Empfehlung, sich dringend an das Jobcenter zu wenden! Auch wenn Sie sich da erst morgen melden, weil Sie es heute noch nicht getan haben, gilt dort die Meldung rückwirkend ab Monatsersten. So könnte zumindest eine Lücke zwischen 01.03. und 14.03. geschlossen werden. Und die Mitarbeiter dort, wie auch bei der Arbeitsagentur, müssen und können Sie dort auch beraten. Wenn auch im Moment aufgrund der Lage nicht persönlich. Also kommen Sie dort zielführender weiter, als wenn Sie hier rückwirkend 'es war anders geplant' nochmals aufführen. Hilfreich ist in Ihrem persönlichen Fall also nicht für Sie das Forum, das nur Anregungen geben kann, sondern akut tatsächlich das Jobcenter!! Alles Gute!
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