Hallo Sunny2015,
sofern sich an Ihrem Beschwerdebild etwas verändert hat, sollten Sie das angeben – einmal durch ankreuzen und am besten belegt durch med. Unterlagen, aus denen dies hervorgeht. Eine (ausführlich) Selbstbeschreibung ist nicht vorgesehen und daher auch nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Meinem Weiterbewilligungsantrag hatte ich damals (im Jahr 2009) alles an aktuellen Befund- und Klinikberichten beigelegt und zusätzlich eine von mir kurze schriftlich verfasste Selbsteinschätzung.
Die zuvor befristete EM-Rente wurde daraufhin unbefristet ausgesprochen.
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