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Experten-Antwort

Krankheitsmerkmale geändert Weiterzahlungsantrag

von Sunny201502.11.2022 | 09:31
2276 Ansichten
5 Antworten
Sehr geehrtes Expertenforum, mein Weiterzahlungsantrag für befristete EM Rente steht an. In dem Antrag heißt es; Haben sich ihre Krankheitsmerkmale geändert? Ja od Nein. Wenn sich die gesundheitliche Situation verschlechtert hat kreuze ich hier an ja und schreibe das kurz dazu oder? Die Krankheitsmerkmale sinď JA eigentlich die gleichen - es ist nur zu einer Verschlechterung bestimmter Krankheitsmerkmale gekommen. Ich möchte eigentlich wieder eine Selbstbeschreibung abgeben wie beim Erstantrag vor 3 Jahren. Der VDK und auch mein Arzt meint das sei nicht erforderlich beim Weiterzahlungsantrag. Was raten Sie mir? Zum Erstantrag habe ich 0215 ausgefüllt und ebenso noch ausführlich zu Papier gebracht wie sich meine Krankheiten auf mein Leben und Arbeit auswirken. Soll ich diesmal ebenso eine Selbstbeschreibung zu Papier bringen ( zusätzlich zum 0215 Formular ) ? Ist das letztendlich für mich besser oder ist es in der Tat unerheblich bez reicht das Formular 0215 diesmal aus? Mfg Sunny

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.11.2022 | 13:39

Hallo Sunny2015,

sofern sich an Ihrem Beschwerdebild etwas verändert hat, sollten Sie das angeben – einmal durch ankreuzen und am besten belegt durch med. Unterlagen, aus denen dies hervorgeht. Eine (ausführlich) Selbstbeschreibung ist nicht vorgesehen und daher auch nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Michelam 02.11.2022 | 13:58
Möglich wäre der Selbsteinschätzungsbogen, der zwar freiwillig ist, jedoch hilfreich sein kann. Hier können dann derartige Ausführungen gemacht werden.
Abschlägeam 02.11.2022 | 14:42
Im Formular R0120 Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung ist diese Möglichkeit vorgesehen 3.13 Damit wir uns ein möglichst umfassendes Bild von Ihren Gesundheitsstörungen machen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönliche Einschätzung in dem Vordruck R0215 einzubringen. (auch wenn es 'freiwillig' ist, dieses Formular auszufüllen).
Winteram 02.11.2022 | 15:26
Meinem Weiterbewilligungsantrag hatte ich damals (im Jahr 2009) alles an aktuellen Befund- und Klinikberichten beigelegt und zusätzlich eine von mir kurze schriftlich verfasste Selbsteinschätzung. Die zuvor befristete EM-Rente wurde daraufhin unbefristet ausgesprochen.
Achimam 02.11.2022 | 16:02
Winter schrieb

Meinem Weiterbewilligungsantrag hatte ich damals (im Jahr 2009) alles an aktuellen Befund- und Klinikberichten beigelegt und zusätzlich eine von mir kurze schriftlich verfasste Selbsteinschätzung.

Die zuvor befristete EM-Rente wurde daraufhin unbefristet ausgesprochen.

Das war bei mir ganz genau so, erstmalig bei der Verlängerung ausgefüllt und dann sogar ohne weitere Begutachtung die Rente auf Dauer. Daher Selbstauskunft=positive Erfahrung.
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