Hallo karin martin,
zwischen Kanada und der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen. Darin ist u. a. die Antragsgleichstellung geregelt. Das heißt, wenn Sie in Kanda einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gestellt haben, und dabei angegeben haben, dass Sie auch Zeiten in Deutschland zurückgelegt haben, wird der kanadische Versicherungsträger das Rentenverfahren in Deutschland einleiten. Ob ein Anspruch auf die deutsche Rente besteht, wird vom zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger geprüft.