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Krankheitstage DDR

von Fredd03.03.2021 | 13:04
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1 Antworten
Im Hinteren Teil des SV -Ausweises sind in mehreren Jahren Arbeitsausfalltage wegen Krankheit eingetragen mit Firmenstempel. Im vorderen Teil des SV -Ausweises stehen keinen ATA . Das Arbeitsentgelt wurde von 7.200 M anteilug gekürzt auf 6900 M. Diese Krankheitstage wurden nicht(!!) in der Rente bewertet, weil keine Beitragszahlung erfolgte. In den GAa habe ich dazu Widersprüchliches gefunden. Ich verstehe leider nicht, ob diese Zeiträume mit 80 % des Gesamtleistungswertes zu bewerten sind oder nicht. Hier die beiden Zitate: § 252a SGB VI: Anrechnungszeiten im Beitrittsgebiet: ATA im hinteren Teil des SVA Sofern ATA nicht im vorderen, sondern im hinteren Teil des SVA eingetragen wurden und ausdrücklich als ATA gekennzeichnet sind, steht dies einer Anrechnungszeit im Sinne des § 252a Abs. 2 S. 1 SBG VI nicht entgegen. Im widerspruch dazu steht: § 74 Begrenzte Gesamtleistungsbewertung Zeiten einer Schul- oder Hochschulausbildung und Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil .... 2. Krankheit nach dem 31. Dezember 1983 vorgelegen hat und nicht Beiträge gezahlt worden sind,... werden nicht bewertet. Sind nun Z. Die Krankheitszeiten beispielsweise vom 15.09.1888- 5.10.1988 zu bewerten oder NIcht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.03.2021 | 14:58

Hallo Fredd,

Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit im Beitrittsgebiet nach dem 31.12.1983, für die bis 31.12.1991 regelmäßig keine Beiträge gezahlt wurden, unterliegen nicht den Regelungen des § 74 SGB VI.

Die Bewertung dieser Zeiten erfolgt bei Arbeitsausfalltagen mit dem vollen Gesamtleistungswert. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die keine Arbeitsausfalltage sind, werden mit 80 Prozent vom Gesamtleistungswert bewertet.

Sind im SVA für das jeweilige Kalenderjahr keine ATA bescheinigt und weisen Versicherte Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nach, ist die Berücksichtigung dieser Tatbestände als Anrechnungszeit zu prüfen.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

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