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Experten-Antwort

Krankschreiben lassen wegen laufendem Zeitrentenverfahren

von Mrsliff22.07.2012 | 13:55
5415 Ansichten
13 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Frage die mich seit kurzem beschäftigt. Bei mir läuft ein Zeitrentenverfahren und daher war ich bis vor kurzem auch von der ARGE auf eisgelegt, bis das Verfahren zu Ende ist. Auf einmal ist das laut Sachbearbeiter nicht mehr möglich und man solle sich beim Arzt krankschreiben lassen in der Zeit bis das Verfahren abgeschlossen ist. Ist das jetzt eine neue Regelung? Vielen Dank für die Antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.07.2012 | 10:43

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Mrsliff,

klären Sie Ihr Anliegen bitte zuständigkeitshalber mit dem Jobcenter.

12 Antworten

Mrsliffam 22.07.2012 | 14:30
aufgrund einer Hüfterkrankung habe ich immer für ein Jahr die Rente bekommen. Nur seit letzten Jahres wo sich an meinem Zustand nichts verändert hat, sogar noch verschlimmert, wurde die Rente für ein weiteres Jahr abgelehnt und ich habe Widerspruch eingelegt und die ganze Streitsache liegt jetzt beim Sozialgericht. Letztes Jahr wurde mir vom Sachbearbeiter gesagt, dass ich erstmal auf Eis gelegt werde bis die Entscheidung feststeht. Seit diesem Monat ruft er nun ständig bei mir an, ich solle mich krankschreiben lassen, weil das jetzt seit kurzem eine neue Regelung wäre, dass man nicht mehr einfach so auf Eis gelegt wird, sondern sich für die Zeit krankschreiben lassen sollte, falls ich das nicht tue, kommen eben die altbekannten Androhungen. Ich wollte daher nur wissen ob es wirklich so ist, also ein neuer Beschluss, der ja laut Sachbearbeiter vorliegt
Claire Grubeam 22.07.2012 | 14:19
Ein "Zeitrentenverfahren" ist kein in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendeter Begriff. Haben Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Weiterzahlung der befristeten Rente ("Zeitrente") beantragt? In beiden Fällen bestimmt der Rentenversicherungsträger aufgrund des Leistungsvermögens und der Prognose, ob die Rente befristet oder auf Dauer geleistet wird. Jedenfalls ist es nicht erforderlich, dass Sie sich "krank schreiben lassen". Ob Arbeitsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt oder nicht, ist für das Rentenfeststellungsverfahren nicht von Bedeutung. Möglicherweise erfolgte der Hinweis, damit die Statistik bei Ihrem Sachbearbeiter etwas besser aussieht. Niemand kann Sie zwingen, diesem Hinweis zu folgen. Wenn Sie jedoch tatsächlich arbeitsunfähig krank sind, spricht vermutlich auch nichts dagegen.
Claire Grubeam 22.07.2012 | 15:08
Klaus-Peteram 22.07.2012 | 16:25
" von der ARGE auf eisgelegt" Was bedeutet das konkret ? Bekommen Sie Leistungen ALG I oder ALG II oder nicht (mehr) ? Grundsätzlich will Sie der Sachbearbeiter offensichtlich wohl aus der Leistungspflicht seitens der ARGE drängen . Darum auch der Verweis darauf eine AU Bescheinigung zu präsentieren bzw. sich eben kranks chreiben zu lassen. Wenn sich der ärztliche Dienst der ARGE dem dann anschliesst, sind Sie raus. . Dann muesste die ARGE nur noch 6 Wochen ( das sog. Kranken ALG ) zahlen und ist dann raus aus ihrer Zahlungspflicht. Ich würde das nicht machen und keinesfalls eine AU Bescheinigung dort vorlegen. Allerdings müssen Sie dann das Spiel auch nach den Regeln der ARGE spielen und alles machen ( zb. Bewerbungen etc. ) was ihnen auferlegt wird. Wer die Musik bezahlt kann auch bestimmen was genau gespeilt wird ! Und eine grundsätzlich neue Regelung gibt es in dieser Hinsicht nicht. Das war schon immer so. Was natürlich durchaus sein kann ist , das die internen Anweisungen innerh. der ARGE in der Hiinsicht angezogen wurden. Das werden Sie aber offiziell sicher von niemandem erfahren...
Mrsliffam 22.07.2012 | 17:02
ich wurde von der ARGE in Ruhe gelassen, bis eben die Sache mit der Rente durch ist. So wurde es auch letztes Jahr geklärt. Ich musste nur immer vorweisen, dass die Rentensache noch läuft. Seit einem Monat ruft mich nun diese SB von der ARGE an und sagt es sei jetzt neu, man muss sich krankschreiben lassen bis das VErfahren durch ist oder ich solle zu ihm kommen und ich stehe dem ARbeitsmarkt zur Verfügung und er meldet es der Rentenversicherung dass diese somit beendet ist
Klaus-Peteram 22.07.2012 | 17:33
Wenn Sie bisher von der ARGE " in Ruhe gelassen wurden " - worunter ich verstehe , das Sie sich weder bewerben, noch anderweitig um einen Arbeitsplatz bemühen musstenund die ARGE hat für Sie auch nichts weiter unternommen - haben Sie eigentlich schon Glück gehabt die ganze Zeit. Das kann nämlich auch ganz anders laufen. Auch wenn ein Rentenantrag paralell noch läuft kann die ARGE vonn ihnen einiges an Bemühungen verlangen. Der Rentenantrag a sich und das laufende Verfahren ist kein Freifahrtschein um in Ruhe gelassen zu werden ! Sie bekommen auch sicherlich nur das normale ALG I und nciht das nach der sog. Nbahtlosigkeitsregelung. Darum auch der Hinweis ihres Sachbearbeiters, das Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würden und auch müssten - womit er absolut Recht hat. Sie können sich deshalb in der Hinsicht nicht verweigern. Zu der eigentlichen Fragestellung ist schon alles gesagt. Es gibt keine neue Vorschrift dazu oder ähnliches. Eine Krankschreibung vorzulegen kann man nicht von ihnen fordern bzw. verlangen. Während ALG Bezug es ist dies selten gut und kann grosse Probleme betreffs der weiteren ALG Zahlung dann mit sich bringen. Was die ARGE damit bezweckenh will hatte ich ihnen ja bereits in meinem ersten Beitrag geschrieben. Und noch ein Tipp. Was mündlich gesagt oder von der ARGE gefordert wird hat keienrlei Bedeutung. Dies muss alles schriftlich ihnen mitgeteilt werden. Dann soll er ihnen das mit der Kranskchrenbung eben schrtiftlich mitteilen ( was er aber saicher nicht machen wird.. ), worauf Sie dann eben auch entsprechend reagieren können ( z.b. per Anwalt etc. )
...am 22.07.2012 | 18:07
Klaus-Peter schrieb

Wenn Sie bisher von der ARGE " in Ruhe gelassen wurden " - worunter ich verstehe , das Sie sich weder bewerben, noch anderweitig um einen Arbeitsplatz bemühen musstenund die ARGE hat für Sie auch nichts weiter unternommen - haben Sie eigentlich schon Glück gehabt die ganze Zeit. Das kann nämlich auch ganz anders laufen. Auch wenn ein Rentenantrag paralell noch läuft kann die ARGE vonn ihnen einiges an Bemühungen verlangen. Der Rentenantrag a sich und das laufende Verfahren ist kein Freifahrtschein um in Ruhe gelassen zu werden !

Sie bekommen auch sicherlich nur das normale ALG I und nciht das nach der sog. Nbahtlosigkeitsregelung. Darum auch der Hinweis ihres Sachbearbeiters, das Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würden und auch müssten - womit er absolut Recht hat. Sie können sich deshalb in der Hinsicht nicht verweigern.

Zu der eigentlichen Fragestellung ist schon alles gesagt. Es gibt keine neue Vorschrift dazu oder ähnliches. Eine Krankschreibung vorzulegen kann man nicht von ihnen fordern bzw. verlangen. Während ALG Bezug es ist dies selten gut und kann grosse Probleme betreffs der weiteren ALG Zahlung dann mit sich bringen. Was die ARGE damit bezweckenh will hatte ich ihnen ja bereits in meinem ersten Beitrag geschrieben.

Und noch ein Tipp. Was mündlich gesagt oder von der ARGE gefordert wird hat keienrlei Bedeutung. Dies muss alles schriftlich ihnen mitgeteilt werden. Dann soll er ihnen das mit der Kranskchrenbung eben schrtiftlich mitteilen ( was er aber saicher nicht machen wird.. ), worauf Sie dann eben auch entsprechend reagieren können ( z.b. per Anwalt etc. )

Wenn "Mrsliff" Geld von der ARGE (die im Übrigen mittlerweile JobCenter heißen) erhält, dann ist das mit Sicherheit Arbeitslosengeld II und nicht Arbeitslosengeld I! @Mrsliff Das JobCenter muss grundsätzlich weiter Leistung zahlen, bis über die Rente entschieden ist! Wenn der Mitarbeiter Sie auffordert sich krankschreiben zu lassen, dann mit Sicherheit nur, um Sie aus der Statistik herauszubekommen. Im Übrigen wage ich zu bezweifeln, dass der Sachbearbeiter in der Lage ist zu beurteilen, ob sie arbeitsunfähig sind oder nicht. Mit welcher Berechtigung also fordert dieser sie dazu auf??? Er hat keine Berechtigung dazu!!! Wenn das JobCenter der Meinung ist, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht vermittelt werden können (für irgendeine Tätigkeit mit mind. 15 Wochenstunden), dann müssen die eben eine Untersuchung beim Gesundheitsamt beauftragen. Wenn der Gutachter eine Leistungsfähigkeit von unter 15 h in der Woche bzw. unter 3 h täglich feststellt, dann ist für die weitere Leistung (bis zum Rentenbescheid) das Sozialamt zuständig. Liegt die Leistungsfähigkeit bei über 3h täglich, so zahlt das JobCenter weiter! Achtung: Die Feststellung des Leistungsvermögens durch das Gesundheitsamt ist NICHT bindend für die Rentenversicherung, wird aber von der Rentenversicherung zur Beurteilung mit herangezogen!
Mrsliffam 22.07.2012 | 19:18
es ist ALG II vielen Dank aber für die Hilfe, mir ging es nur darum ob etwa so ein neuer Beschluss viell. doch seit diesem Jahr vorliegt. Er fordert mich daher auf da er mir gesagt hat, sie sind in einem Rentenverfahren, wegen Erwerbsunfähigkeit, daher sollte ich auch, weil es eben nach seiner Rede jetzt neu ist, bis das Rentenverfahren abgeschlossen ist, ständig Krankmeldungen vorlegen. Tue ich dies nicht, heisst das ich bin gesund, kann arbeiten und er lädt mich vor und die Jobsuche beginnt. Dann drohte er, wenn ich mich nicht krankmelde, lädt er mich eben vor als arbeitsfähig und würde dies dann auch dem Rententräger mitteilen, welche ja dann das Rentenverfahren einstellen würde, so waren seine Worte, da eben das in dem Jahr ein neuer Beschluss wäre
...am 22.07.2012 | 18:09
Ergänzung: wenn es da angeblich eine Änderung in den Vorschriften gegeben hat, dann lassen Sie sich doch die gesetzliche Grundlage geben... mal sehen, wie lange der Mitarbeiter noch auf seine Forderung besteht...
...am 22.07.2012 | 19:32
Mrsliff schrieb

vielen herzlichen Dank.

Da ich morgen extra einen Arzt Termin habe, werde ich mich krank schreiben lassen aber nur für die Zeit die mir der Arzt jetzt gibt. Die Krankmeldung schicke ich dem Sachbearbeiter zu, mit der Bitte er solle mir doch diese neue "Änderung" schriftlich zu senden. Kein Wunder dass er das alles nur immer über Telefon androhte, wahrscheinlich ist es wirklich so wie einige hier sagten, dass so ne Änderung in Wirklichkeit gar nicht eingetreten ist

Lassen Sie sich diesen Beschluss vorlegen bzw. aushändigen. Irgendwo muss das ja stehen! Irgendwann lernen auch die Mitarbeiter der JobCenter, dass "Gesund sein", Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) und "Erwerbsfähigkeit" drei völlig verschieden Dinge sind. Nicht jeder der nicht krankgeschrieben ist, ist gesund und nicht jeder der krankgeschrieben ist, ist erwerbsunfähig. Wie gesagt, wenn der Mitarbeiter der Meinung ist, dass Sie nicht vermittelbar sind, dann muss er ein entsprechendes Gutachten beim Gesundheitsamt anfordern. Die schicken die Leute ja sonst auch wegen jedem Sch... dorthin. Genau, als ob die Rentenversicherung wegen einer entsprechenden Mitteilung das Rentenverfahren einstellen würden... Die Rentenversicherung prüft in absolut eigener Zuständigkeit und läßt sich da von einem Sachbearbeiter des JobCenters mit Sicherheit nicht beeinflussen!!!
Mrsliffam 22.07.2012 | 21:21
vielen herzlichen Dank. Da ich morgen extra einen Arzt Termin habe, werde ich mich krank schreiben lassen aber nur für die Zeit die mir der Arzt jetzt gibt. Die Krankmeldung schicke ich dem Sachbearbeiter zu, mit der Bitte er solle mir doch diese neue "Änderung" schriftlich zu senden. Kein Wunder dass er das alles nur immer über Telefon androhte, wahrscheinlich ist es wirklich so wie einige hier sagten, dass so ne Änderung in Wirklichkeit gar nicht eingetreten ist
Sozialröchler?am 22.07.2012 | 20:47
Mrsliff schrieb

vielen herzlichen Dank.

Da ich morgen extra einen Arzt Termin habe, werde ich mich krank schreiben lassen aber nur für die Zeit die mir der Arzt jetzt gibt. Die Krankmeldung schicke ich dem Sachbearbeiter zu, mit der Bitte er solle mir doch diese neue "Änderung" schriftlich zu senden. Kein Wunder dass er das alles nur immer über Telefon androhte, wahrscheinlich ist es wirklich so wie einige hier sagten, dass so ne Änderung in Wirklichkeit gar nicht eingetreten ist

Geben Sie nichts auf mündliche Auskünfte. Sagen Sie Ihrem F(l)achmann, er soll Ihnen darüber einen schriftlichen, rechtsbehelfsfähigen Bescheid zusenden. Die Sachbearbeitung beim Rentenversicherungsträger interessiert sich für einen derartigen Unsinn übrigens nicht die Bohne. Ob Sie sich krank melden oder in China fällt ein Sack Reis um, ist für das Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung nicht relevant. Wenn Ihnen tatsächlich so ein unsinniger "Fortbildungskurs" oder sonstiger Schikane-Schmarrn verordnet wird, können Sie die AU-Bescheinigung immer noch einreichen.
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