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Experten-Antwort

Krankschreibung bei Antrag auf halbe EM-Rente

von Sylvia Thomas19.08.2015 | 20:29
1148 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin derzeit einerseits arbeitslos und jetzt aber krankgeschrieben. Krankengeld wird mich erwarten. Mit Unterstützung meiner Ärztin beantrage ich demnächst die halbe EM-Rente, um den anderen Teil dazuzuverdienen, weil ich nicht mehr voll belastbar bin. Muss ich in der Phase weiter krankgeschrieben bleiben? Beim Ärztlichen Dienst von der Arbeitsagentur werde ich demnächst einen Verlaufsbogen über meine Erkrankungen abgeben. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Thomas,

es ist so wie mein Vorredner sagt. Die Erwerbsminderungsrente kann man beantragen, die Prüfung, ob diese gewährt werden wird obliegt letztlich dem Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung. Ihre Ärztin kann Ihnen zwar dabei helfen und auch Befundberichte aushändigen, welche Sie mit einreichen, aber Sie kann nicht über die Bewilligung entscheiden. Sollten Sie Krankengeld aufgrund der Krankschreibung erhalten und würde es im Nachhinein zu einer Bewilligung der Erwerbsminderungsrente kommen wird das KG mit der Rente verrechnet.

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2 Antworten

Hennesam 19.08.2015 | 21:45
Sie können nur eine EM-Rente beantrafen.Ob das dann überhaupt zu einer Verrentung kommt und ob es eine Volle oder Teil EM-Rente wird,das entscheidet alleine die DRV. Wenn Ihre Ärztin der Meinung ist,dass sie eine weitere AU verantworten kann,dann lassen sie sich weiter Krankschreiben.
Sylvia Thomasam 20.08.2015 | 10:15
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Gruß aus Berlin Sylvia
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