Hallo Frau Thomas,
es ist so wie mein Vorredner sagt. Die Erwerbsminderungsrente kann man beantragen, die Prüfung, ob diese gewährt werden wird obliegt letztlich dem Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung. Ihre Ärztin kann Ihnen zwar dabei helfen und auch Befundberichte aushändigen, welche Sie mit einreichen, aber Sie kann nicht über die Bewilligung entscheiden. Sollten Sie Krankengeld aufgrund der Krankschreibung erhalten und würde es im Nachhinein zu einer Bewilligung der Erwerbsminderungsrente kommen wird das KG mit der Rente verrechnet.