Hallo Fraglich,
für einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht notwendig. Und auch wenn es sich um einen 'Verschlimmerungsantrag' handelt, ist es nicht notwendig, dass Sie jetzt AU geschrieben sind.
Wie das mit dem Sabbatical im Besonderen ist, betrifft Arbeitsrecht und ist nicht hier im Rentenforum zu regeln.
Und selbstverständlich sollten Sie also nicht unabsehbar lange abwarten, bis Sie dann einen neuen Antrag (wegen Verschlimmerung) stellen.
Wie Sie sicher wissen, kann auch eine Erwerbsminderung 'rückwirkend festgestellt' werden. Und das kann dann sämtliche finanziellen Pläne über den Haufen werfen. Wie aber auch, dass 'einfach' nur festgestellt wird 'nö, verschlimmert hat sich doch gar nichts, es bleibt bei der halben'.
Gehen wir also einmal davon aus, es hat sich verschlimmert. Aber erst im Laufe der Jahre, seitdem Sie eine halbe EM-Rente ja schon beziehen. (Ich gehe bei den weiteren Überlegungen davon aus, 'schon seit längerem'). Und dann wäre es ein neuer 'Leistungsfall'. Und dann würde neu gerechnet werden. Und auch hier würde dann die 'Günstigerprüfung' stattfinden, in der vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung 'ausgeklammert' und nur mit den günstigeren Werten weiter gerechnet werden. Krankengeld (wenig Beiträge) und Sabbatical (keine Beiträge?) würden sich also nicht negativ auswirken.
Vielleicht muss das Krankengeld zurück erstattet werden, aber das ist ja wohl auch 'nur noch' aus Teilzeit, also nicht bannig hoch. Und vielleicht ist weiter bezahltes Gehalt (Urlaub & Co) dann anzurechnender Hinzuverdienst (bei voller EM-Rente im Jahr 2023 sind ca. 17.820,00 EUR anrechnungsfrei, bis zum 31.12.2022 waren es 6.300,00 EUR). Könnte also dazu führen, dass eine rückwirkend bewilligte volle Rente nicht zur Auszahlung kommt. Macht ja aber nichts, denn Sie hatten KG und Gehalt. Und das Sabbatical wird an niemanden erstattet, stattdessen würde Ihr Sparstrumpf wieder aufgefüllt, weil dann nur die bereits bezahlte halbe EM-Rente abgezogen wird.
Mit nur noch 1-2 Wochen KG-Anspruch nach dem Sabbatical ist die finanzielle Seite auch noch nicht 'in Gefahr', denn da gibt es den §145 SGB III Nahtlosigkeit, mit dem Sie trotz bestehendem Arbeitsplatz Anspruch auf ALGI haben können, solange grundsätzlich ein Anspruch auf ALG besteht. Spätestens dann aber würde das 'Procedere' Antrag stellen losgehen müssen, denn da sorgt dann der MD der Agentur für Arbeit für.
Aber auch Ihr Arbeitgeber wird ja nicht happy sein, wenn Sie dann nach dem Sabbatical nicht wie erwartet gut erholt erscheinen sondern im eine neue AU übergeben (aber das wäre mit ihm zu klären, ist hier Nebensache).
Ärztliche Befunde haben Sie, die Sie Ihrem Antrag beifügen können (und natürlich auch sollten!!) oder Sie besorgen sich die erst noch von den Ärzten. Und zusätzlich füllen Sie das (freiwillige) Formular R0215 'Selbsteinschätzungsbogen' auch aus, in dem Sie Ihre (verschlimmerten) Einschränkungen mit eigenen Worten beschreiben.
Und während Sie also Ihr Sabbatical mit hoffentlich viel Sonne genießen, kann die Rentenversicherung schon einmal Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie ihn nun also 'kurzfristig' abgeben.
Vielleicht müssen Sie noch mal zu einer Begutachtung (dann gehen Sie dahin), vielleicht dürfen Sie eine Reha machen (dann machen Sie die). Vielleicht wird auch alles abgelehnt (ähbähhh... aber dann haben Sie das Recht Widerspruch einzulegen). Aber was auch immer genau auf Sie zukommt, Sie hätten dann 'Klarheit'.
Warum wollen Sie das unnötig lange hinausschieben??
Ein akuter gelber Schein ist jedenfalls NICHT notwendig!!
Also nicht lange im Forum nach Meinungen fragen, sondern lieber schon einmal anfangen, das Formular auszufüllen und die Befunde zusammenzustellen.
https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?zugang=OK
(hier unter 'Rente' und dann 'weitere Formulare anzeigen' das Formular R0110 benutzen (verkürzter Antrag)
Viel Erfolg und alles Gute!