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Experten-Antwort

Krankschreibung für EM Antrag notwendig?

von Fraglich15.05.2023 | 18:57
253 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich war bis Anfang des Jahres insgesamt 1 Jahr krankgeschrieben. Da es schien, als würde es mir trotz chronischer Erkrankung langsam besser gehen und ich könnte mittelfristig wieder in Teilzeit arbeiten (eine unbefristete Teil EM Rente bekomme ich bereits), klärte ich das beste Vorgehen mit meinem Arbeitgeber. Wir entschieden gemeinsam, dass ich erstmal Resturlaub abbaue und dann ein mehrmonatiges Sabbatical, für das ich in der Vergangenheit Gehalt angespart hatte. Nun geht es mir leider doch extrem schlechter. Das Sabbatical kann laut Bedingungen nicht wegen Krankheit verschoben oder beendet werde. Da mir ohnehin nur noch 1-2 Wochen Krankengeld zustehen, habe ich mir keine Krankmeldung ausstellen lassen (aber ich habe natürlich Arztbriefe, die meine Behandlung bestätigen). Mein bisheriger Plan ist es, mich am ersten offiziellen Arbeitstag krankzumelden und dann einen EM Antrag zu stellen. Die Erklärung, dass ich dieses Jahr noch gar nicht gearbeitet hatte, wollte ich im Formular ausführen. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich den Antrag schon jetzt stellen sollte, obwohl ich „offiziell“ arbeite und natürlich auch entsprechende Rentenbeiträge zahle. Gibt es hierzu Meinungen?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fraglich

Sie können natürlich zu jedem Zeitpunkt einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen. In diesem Verfahren wird dann Ihre Leistungsfähigkeit geprüft.

Eine Arbeitsunfähigkeit ist wie User „Abschläge“ auch bereits zutreffend ausgeführt hat dabei nicht erforderlich.

Über die Auswirkungen hinsichtlich des Zeitpunkts der Rentenantragstellung empfehlen wir Ihnen sich mit dieser Frage an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle oder an die kostenlose Servicehotline 0800 1000 4800 zu wenden

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Ich habe einige unangemessene Kommentare entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

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9 Antworten

DRVam 15.05.2023 | 19:34
„Meinungen“ gibt es sicher viele, nur was helfen Ihnen diese? Ob Sie voll erwerbsgemindert oder nicht, werden Sie nur erfahren, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen, unabhängig davon, ob Sie aktuell nun arbeiten oder arbeitsunfähig sind. Sprechen Sie besser vor der Antragstellung mit Ihren behandelnden Ärzten, statt auf Hilfe in einem anonymen Forum zu hoffen.
Hab es durcham 15.05.2023 | 20:16
Hallo, Du musst nahtlos krankgeschrieben bleiben!!! Brich blos nicht die AU ab.
Mikeam 15.05.2023 | 19:26
Immer wieder die selbe Frage. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente. Auch wenn hier gerne immer wieder diskutiert wird, das es keine kranken Menschen gibt, die sich bis zum Schluss auf Arbeit schleppen.
Mikeam 15.05.2023 | 19:28
Und sie wollen doch nur eine Verschlechterung geltend machen. Dann stellen Sie den Antrag. Vielleicht bekommen Sie ihn rückwirkend genehmigt. Vielleicht zieht sich das ganze drei Jahre hin -nichts genaues weiß man nicht. Sie haben doch schon Teilerwerbsminderungsrente und müssten das Procedere kennen
Moniam 15.05.2023 | 22:32
Hallo, Ich war bis Anfang des Jahres insgesamt 1 Jahr krankgeschrieben. Da es schien, als würde es mir trotz chronischer Erkrankung langsam besser gehen und ich könnte mittelfristig wieder in Teilzeit arbeiten (eine unbefristete Teil EM Rente bekomme ich bereits), klärte ich das beste Vorgehen mit meinem Arbeitgeber. Wir entschieden gemeinsam, dass ich erstmal Resturlaub abbaue und dann ein mehrmonatiges Sabbatical, für das ich in der Vergangenheit Gehalt angespart hatte. Nun geht es mir leider doch extrem schlechter. Das Sabbatical kann laut Bedingungen nicht wegen Krankheit verschoben oder beendet werde. Da mir ohnehin nur noch 1-2 Wochen Krankengeld zustehen, habe ich mir keine Krankmeldung ausstellen lassen (aber ich habe natürlich Arztbriefe, die meine Behandlung bestätigen). Mein bisheriger Plan ist es, mich am ersten offiziellen Arbeitstag krankzumelden und dann einen EM Antrag zu stellen. Die Erklärung, dass ich dieses Jahr noch gar nicht gearbeitet hatte, wollte ich im Formular ausführen. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich den Antrag schon jetzt stellen sollte, obwohl ich „offiziell“ arbeite und natürlich auch entsprechende Rentenbeiträge zahle. Gibt es hierzu Meinungen?
Hallo, Du musst nahtlos krankgeschrieben bleiben!!! Brich blos nicht die AU ab.
So ein Quatsch, ich war überhaupt nicht krankgeschrieben und hab volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Und hab erst dann aufgehört. Manche gehen mit Krebs im Endstadium noch auf Arbeit.
Abschlägeam 15.05.2023 | 23:24
Hallo Fraglich, für einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht notwendig. Und auch wenn es sich um einen 'Verschlimmerungsantrag' handelt, ist es nicht notwendig, dass Sie jetzt AU geschrieben sind. Wie das mit dem Sabbatical im Besonderen ist, betrifft Arbeitsrecht und ist nicht hier im Rentenforum zu regeln. Und selbstverständlich sollten Sie also nicht unabsehbar lange abwarten, bis Sie dann einen neuen Antrag (wegen Verschlimmerung) stellen. Wie Sie sicher wissen, kann auch eine Erwerbsminderung 'rückwirkend festgestellt' werden. Und das kann dann sämtliche finanziellen Pläne über den Haufen werfen. Wie aber auch, dass 'einfach' nur festgestellt wird 'nö, verschlimmert hat sich doch gar nichts, es bleibt bei der halben'. Gehen wir also einmal davon aus, es hat sich verschlimmert. Aber erst im Laufe der Jahre, seitdem Sie eine halbe EM-Rente ja schon beziehen. (Ich gehe bei den weiteren Überlegungen davon aus, 'schon seit längerem'). Und dann wäre es ein neuer 'Leistungsfall'. Und dann würde neu gerechnet werden. Und auch hier würde dann die 'Günstigerprüfung' stattfinden, in der vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung 'ausgeklammert' und nur mit den günstigeren Werten weiter gerechnet werden. Krankengeld (wenig Beiträge) und Sabbatical (keine Beiträge?) würden sich also nicht negativ auswirken. Vielleicht muss das Krankengeld zurück erstattet werden, aber das ist ja wohl auch 'nur noch' aus Teilzeit, also nicht bannig hoch. Und vielleicht ist weiter bezahltes Gehalt (Urlaub & Co) dann anzurechnender Hinzuverdienst (bei voller EM-Rente im Jahr 2023 sind ca. 17.820,00 EUR anrechnungsfrei, bis zum 31.12.2022 waren es 6.300,00 EUR). Könnte also dazu führen, dass eine rückwirkend bewilligte volle Rente nicht zur Auszahlung kommt. Macht ja aber nichts, denn Sie hatten KG und Gehalt. Und das Sabbatical wird an niemanden erstattet, stattdessen würde Ihr Sparstrumpf wieder aufgefüllt, weil dann nur die bereits bezahlte halbe EM-Rente abgezogen wird. Mit nur noch 1-2 Wochen KG-Anspruch nach dem Sabbatical ist die finanzielle Seite auch noch nicht 'in Gefahr', denn da gibt es den §145 SGB III Nahtlosigkeit, mit dem Sie trotz bestehendem Arbeitsplatz Anspruch auf ALGI haben können, solange grundsätzlich ein Anspruch auf ALG besteht. Spätestens dann aber würde das 'Procedere' Antrag stellen losgehen müssen, denn da sorgt dann der MD der Agentur für Arbeit für. Aber auch Ihr Arbeitgeber wird ja nicht happy sein, wenn Sie dann nach dem Sabbatical nicht wie erwartet gut erholt erscheinen sondern im eine neue AU übergeben (aber das wäre mit ihm zu klären, ist hier Nebensache). Ärztliche Befunde haben Sie, die Sie Ihrem Antrag beifügen können (und natürlich auch sollten!!) oder Sie besorgen sich die erst noch von den Ärzten. Und zusätzlich füllen Sie das (freiwillige) Formular R0215 'Selbsteinschätzungsbogen' auch aus, in dem Sie Ihre (verschlimmerten) Einschränkungen mit eigenen Worten beschreiben. Und während Sie also Ihr Sabbatical mit hoffentlich viel Sonne genießen, kann die Rentenversicherung schon einmal Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie ihn nun also 'kurzfristig' abgeben. Vielleicht müssen Sie noch mal zu einer Begutachtung (dann gehen Sie dahin), vielleicht dürfen Sie eine Reha machen (dann machen Sie die). Vielleicht wird auch alles abgelehnt (ähbähhh... aber dann haben Sie das Recht Widerspruch einzulegen). Aber was auch immer genau auf Sie zukommt, Sie hätten dann 'Klarheit'. Warum wollen Sie das unnötig lange hinausschieben?? Ein akuter gelber Schein ist jedenfalls NICHT notwendig!! Also nicht lange im Forum nach Meinungen fragen, sondern lieber schon einmal anfangen, das Formular auszufüllen und die Befunde zusammenzustellen. https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?zugang=OK (hier unter 'Rente' und dann 'weitere Formulare anzeigen' das Formular R0110 benutzen (verkürzter Antrag) Viel Erfolg und alles Gute!
DRVam 15.05.2023 | 20:31
Hallo, Ich war bis Anfang des Jahres insgesamt 1 Jahr krankgeschrieben. Da es schien, als würde es mir trotz chronischer Erkrankung langsam besser gehen und ich könnte mittelfristig wieder in Teilzeit arbeiten (eine unbefristete Teil EM Rente bekomme ich bereits), klärte ich das beste Vorgehen mit meinem Arbeitgeber. Wir entschieden gemeinsam, dass ich erstmal Resturlaub abbaue und dann ein mehrmonatiges Sabbatical, für das ich in der Vergangenheit Gehalt angespart hatte. Nun geht es mir leider doch extrem schlechter. Das Sabbatical kann laut Bedingungen nicht wegen Krankheit verschoben oder beendet werde. Da mir ohnehin nur noch 1-2 Wochen Krankengeld zustehen, habe ich mir keine Krankmeldung ausstellen lassen (aber ich habe natürlich Arztbriefe, die meine Behandlung bestätigen). Mein bisheriger Plan ist es, mich am ersten offiziellen Arbeitstag krankzumelden und dann einen EM Antrag zu stellen. Die Erklärung, dass ich dieses Jahr noch gar nicht gearbeitet hatte, wollte ich im Formular ausführen. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich den Antrag schon jetzt stellen sollte, obwohl ich „offiziell“ arbeite und natürlich auch entsprechende Rentenbeiträge zahle. Gibt es hierzu Meinungen?
Hallo, Du musst nahtlos krankgeschrieben bleiben!!! Brich blos nicht die AU ab.
Genau das sind die laienhaften Antworten, die hier niemandem helfen.
Fraglicham 16.05.2023 | 04:41
Vielen Dank für die Antworten, das hilft mir sehr
Janaam 16.05.2023 | 21:23
Ich war nicht krankgeschrieben. Es ist keine Voraussetzung.
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