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Experten-Antwort

Krankschreibung vor Reha

von Ratsuchender18.07.2011 | 18:26
7227 Ansichten
5 Antworten
Hallo, meine Reha und der Widerspruch wurde ja abgewiesen. Mein Arzt möchte mich nun zum Gutachter schicken, da dies von der DRV nicht erfolgte. Ich höre immer wieder, dass es sinnvoll ist vor der Reha nicht arbeiten zu gehen. Aktuell sieht es bei mir so aus, dass ich zwar arbeiten gehe, es mir aber immer schwerer fällt, es aber auch "gute" Tage gibt. An den "schlechten" Tagen möchte ich dann auch immer zum Arzt gehn, weil es mir dann echt schwer fällt zu arbeiten. Wäre es für den erneuten Rehaantrag sinnvoll mich krankschreiben zu lassen? Zu mindest für kurze Zeit. Ich sollte ja auch ambulant etwas machen, aber es ist halt schwierig Therapeuten zu finden. Ich habe so Angst, dass mein erneuter Rehaantrag wieder abgeleht wird. Was dann? Irgendwann kann man eben einfach nicht mehr. Versteht micht jemand und kann mir eine Antwort geben? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.07.2011 | 09:23

Hallo Ratsuchender,

der ärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers entscheidet über Ihren Antrag auf Rehabilitationsleistungen. Dies erfolgt unabhängig von einer evtl. Krankschreibung. Aufgrund der ggf. vorliegenden ärztlichen Unterlagen und einer gutachterlichen oder eigenen Untersuchung des ärztlichen Dienstes wird das Votum gefällt, ob eine Rehabilitationsmaßnahme gewährt werden kann.

4 Antworten

KSCam 18.07.2011 | 20:00
Bei allem Verständnis für Sie und die Situation - wer hier sollte dazu etwas sagen? Sie haben ja nicht mal angegeben weshalb die Reha und der Widerspruch abgelehnt wurden. Wie soll Ihnen da jemand raten? Woher soll jemand wissen ob ein neuer Rehaantrag Sinn macht oder total unsinnig wäre? Wer soll wissen ob eine ambulante oder eine stationäre Behandlung notwendig ist - oder gar keine? Wer soll beurteilen ob Sie arbeitsunfähig sind oder nicht? Manches kann man wirklich nicht in einen Internetforum lösen!
Ratsuchenderam 18.07.2011 | 23:03
Ja Entschuldigung. Ich weiß einfach nicht an wen ich mich wenden kann. War wohl hier nicht richtig. Sorry.
Nixam 19.07.2011 | 07:05
Hallo Ratsuchender! Wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, sollten Sie sich krankschreiben lassen. Wenn Sie noch arbeiten gehen können, dann gehen Sie halt weiter arbeiten. Ich glaube nicht, daß Sie Ihre Chancen durch eine Arbeitsunfähigkeit erhöhen oder durch Arbeitengehen senken. Einen konkreten Rat zu Ihrer gesundheitlichen Situation kann man Ihnen hier nicht geben. Was sollen Sie ("Etwas ambulant machen") ambulant machen? Welche Diagnosen stehen bei Ihnen überhaupt im Vordergrund? Möglicherweise ist eine ambulante Rehabilitationsleistung zu Lasten des RV-Trägers für Sie garnicht so geeignet. Oder Sie müssen sich ambulant akut behandlen lassen. Dann sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Ohne Ihren Arzt würde ich an Ihrer Stelle aber auch das nicht tun. Ich rate Ihnen, sich mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen. Der kennt Sie und weiß auch Ihre Arbeitsfähigkeit zu beurteilen. Viele Grüße Nix
Elliam 20.07.2011 | 11:27
Hallo, ich würde 'Nägel mit Köpfen' machen und mich zuerst einmal krank schreiben lassen. Gleichzeitig müsste mit einem Facharzt Ihres Krankheitsfeldes abgeklärt werden, ob eine Akutbehandlung /z.B. in einem Krankenhaus / indiziert ist. Sollte eine Rehamaßnahme angebracht sein, so würde ich einen erneuten Reha-Antrag stellen und bei der Antragstellung darauf hinweisen, dass bereits eine AU vorliegt. Wird die Reha wieder abgelehnt, würde ich Widerspruch einlegen und bei erneuter Ablehnung Klage beim Sozialgericht einlegen. Die Krankenversicherung würde ich über meine laufenden Schritte informieren, damit diese Sie nicht zusätzlich auffordert, einen Reha-Antrag zu stellen. Falls es zum Sozialgerichtsverfahren kommen sollte, würde ich zusätzlich ein eigenes Gutachten dazu beisteuern. Dem neuen Rehaantrag sollten auf jeden Fall ärzliche Unterlagen und Atteste beigefügt werden, aus denen hervorgeht, dass die Reha wirklich erfoderlich ist.
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