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Krankschreibung während Wiedereingliederung nötig?

von herrmüller26.05.2008 | 10:22
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4 Antworten

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Guten Tag! Ich fange am Freitag -nach einer Reha- mit einer stufenweisen Wiedereingliederung an. Nach der Reha (arbeitsunfähig geschrieben), war ich noch 14 Tage zuhause . Mein Hausarzt hat mich diese Zeit krankgeschrieben (bis zum Vortag der Wiedereingliederung. also Donnerstag). Am Freitag endet also die Krankschreibung, und die Wiedereingliederung beginnt. Da ich während der gesamten Wiedereingliederungszeit arbeitsunfähig bin, brauch ich angeblich keine weitere Krankschreibung durch den Hausarzt. Mein AG hat die 6 Wochen Lohnfortzahlung bereits geleistet! (Die Zeit vor der Reha, wo ich ebenfalls krankgeschrieben war). Stimmt es also, dass ich nun während der Wiedereingliederung keine Krankschreibung benötige, da es ja eine Vertrag zur Wiedereingliederung gibt??? Danke Herr Müller

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Während der stufenweisen Wiedereingliederung sind Sie ja noch nicht voll arbeitsfähig, dswegen benötigen Sie für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn die stufenweise Wiedereingliederung in den Zuständigkeitsberich der Rentenversicherung fällt, ist die Arbeitsunfähigkeit während der Dauer der stufenweisen Wiedreingliederung in regelmäßigen Abständen nachzuweisen! Dabei muss die AU-Bescheinigung jedoch nicht dem Rentenversicherungsträger sondern dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Dieser muss dem Rentenversicherungsträger die bestehende Arbeitsunfähigkeit bestätigen.

2 Antworten

Nixam 26.05.2008 | 10:36
Für die Dauer der STWE ist durchgehende Arbeitsunfähigkeit erforderlich. Nix
Frank Morrisam 26.05.2008 | 11:02
Sie brauchen für die Zeit der Widereingöliederung KEINE Krankschreibungf durch Ihren Hausarzt ( darum hatte er die letzte Krankschreibung ja auch auf den Vortag der WE datiert ! ) Für den gesamtem Zeitraum der WE haben ja SIE, Ihr ARBEITGEBER sowie die KRANKENKASSE den sogenannten Widereingliederungsantrag geschlossen u n d unterschrieben und damit ist für alle diese 3 am Verfahren der WE Beteiligten Parteien die Sachlage doch völlig klar.. Am LETZTEN Tag der WE gehen Sie zu Ihrem Hausarzt und melden sich ab dem nächsten Tag quasi wieder arbeitsfähig. Legen Sie ihm auch ihren Auszahlschein für ihr Krankengeld vor, der wird abgestempelt ( und damit wird noch einmal bescheinigt ,das sie wirklich vom xx. bis xx an der WE teilgenommen und in diesem Zeitraum arbeitsunfähig waren ! Genauso siehts aus, wenn die WE nicht durch ihre KK , sondern ihren RV Träger durchgeführt wird. Da bekommen Sie ja kein Krankengeld der KK, sondern Übergangsgeld Ihrer Rentenversichehrung. Auch hier ist am letzten Tag der WE ihrem Arzt eine Bescheinigung der RV ( gibt da so ein Formular ) vorzulegen, wo die Zeit der WE noch einmal am Schluß bestätigt wird und dan auch als Grundlage der Auszahlung des Übergangsgeldes dient. Brechen oder Unterbrechen Sie die WE aus gesundheitlichen Gründen im WE Zeitraum ab, müssen Sie SOFORT ( noch am selben Tag ) zu Ihrem Hausarzt gehen und ihm dies mitteilen.
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