Hallo Azeron,
zum Übergangsgeld erhalten Sie einen Bescheid und nach vollständiger Zahlung auch eine Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers über die Höhe des ausgezahlten Übergangsgeldes. Die vorliegenden Diagnosen (ICD-Codes) werden im Entlassungsbericht der Reha-Klinik benannt. Darüber hinaus sind weitere Bescheinigungen seitens des Rentenversicherungsträgers nicht vorgesehen.
Ob bei Durchführung einer Rehabilitation nach der Definition Ihrer privaten Zusatzversicherung Arbeitsunfähigkeit vorliegt, kann hier nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung