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Kriterien für unbefristete Rente

von Hinterfrager22.11.2013 | 09:46
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beziehe eine befristete EM-Rente (voll erwerbsgemindert), und nun steht bald die erneute Beantragung einer weiteren Verlängerung an. Dies wäre dann der 2.Verlängerungszeitraum - die Rente wurde nach der ursprünglichen Bewilligung bereits einmal verlängert. In einem älteren Beitrag aus diesem Forum stand, dass eine Befristung maximal 9 Jahre dauern kann. Außerdem heißt es in weiteren Beiträgen, dass dannn befristet wird, wenn eine Besserung des Gesundheitszustandes "wahrscheinlich" ist. Was mich nun ärgert ist, dass ich im Krankenhaus immer wieder Leute mit derselben medizinischen Diagnose treffe, die längst - oder von Anfang an - eine unbefristete Rente erhalten haben. Liegt dies am ursprünglichen Gutachten des Rentengutachters, dass dieser entsprechend was ins Gutachten geschrieben hat, oder wie kann das sein ? Auch die Dauer der Krankenhausaufenthalte - im Vergleich zu den unbefristeten EM-Rentnern - ist im Prinzip gleich, Therapien ebenso. Ich fühle mich hier irgendwo diskriminiert. Bitte jetzt keinen pauschalen Hinweis auf die Praxis der Einzelfallprüfung durch die RV-Bund, so umfangreich waren die Prüfungen bei mir nicht. Die Bescheide kamen immer ziemlich schnell. Für kompetente Antworten bereits jetzt vielen Dank !

7 Antworten

-am 22.11.2013 | 10:09
Seit Jahren ist es gesetztlich geregelt, dass EM Renten im Grundsatz befristet gewährt werden und nur im Ausnahmefall unbefristet - früher war das mal umgekehrt. Darüber zu diskutieren ist müßig, das hat die DRV in Ihrem Fall bereits entschieden. Ebenso müßig ist allerdings auch die Diskussion darüber, dass und ob in anderen Fällen, die Ihnen gleichgelagert erscheinen, anders entschieden wurde. Das hilft Ihnen konkret auch nicht weiter.
Geraldam 22.11.2013 | 10:27
Es geht sicher um das Gefühl der Gerechtigkeit. Warum ist es beim anderen so und bei mir so, wo es doch so ähnlich scheint. Es kann tatsächlich sein, dass man eben bei einem Gutachter gelandet ist, der eben so und nicht anders entschieden hat, es kann sein, dass eben wie vom Experten erläutert, früher anders entschieden wurde, als heute. Es kann auch sein, dass die eigene Person ausschlaggebend für eine solche Entscheidung ist - manch einer kommt sehr hilflos rüber, ein anderer eher kämpferisch, dem man dann doch zutraut, wieder auf die Beine zu kommen ect. Ich würde mich nicht mehr weiter darüber aufregen, sondern den nächsten Antrag auf Weitergewährung einfach abgeben und darauf warten, dass spätestens nach den 9 Jahren auch diese EM-Rente in eine dauerhafte Rente umgewandelt wird. Hinzufügen möchte ich noch, dass hier sehr oft zu lesen ist, dass diese Rentenbezieher sich auch nicht zu sicher fühlen sollten, denn Überprüfungen und Aberkennungen der Rente seien durchaus im Bereich des Möglichen. Mein Hinweis - sich nicht ins Boxhorn jagen lassen, sondern trotz Krankheit und Existenzängsten so gelassen wie möglich mit sich umzugehen, denn das fördert das Wohlergehen. Liebe Grüße
=//=am 22.11.2013 | 10:17
Ich kann nur raten: Liegt das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei Ihnen evtl. bei 3 - unter 6 Stunden? Dann gibt es auch nur eine befristete Rente (sog. Arbeitsmarktrente). Und diese wird auch über 9 Jahre hinaus immer wieder befristet. Außerdem denke ich, dass IHR medizinischer Sachverstand nicht ausreichen dürfte, um die Krankheiten anderer Leute zu beurteilen. Gleiche Diagnose heißt nicht gleiche Auswirkung der Krankheit. Z.B. Es gibt Menschen mit Krebsleiden, bei denen eine Besserung schon wahrscheinlich sein kann, dann erhalten sie eine befristete Rente. Bei Anderen ist das gleiche Krebsleiden so weit fortgeschritten, dass eine Besserung unwahrscheinlich ist. Dann gibt es eben eine Dauerrente. An was es liegt, dass sie "nur" eine Zeitrente erhalten, kann hier im Forum wirklich niemand beurteilen. Ich finde es übrigens persönlich erschreckend, wieviele "Neider" es gibt! Seien Sie doch froh, dass Sie überhaupt eine Rente bekommen. Und wenn sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert hat, wird es weiterhin die Rente geben. Wenn Sie bei Erstbewilligung mit der Zeitrente nicht einverstanden waren, weshalb haben Sie dann keinen Widerspruch eingelegt???
kleine Ratteam 22.11.2013 | 12:06
@ Hinterfrager, Auch ich habe im Krankenhaus und in der Reha ebenfalls Mitpatienten erlebt,die dieselbe Krankheit haben und im Gegensatz zu mir eine unbefristete Rente beziehen. Na und was soll`s,dreimal befristet und verlängert,jetzt ist die Rente unbefristet und gut is. Ich weiß,dass ich krank bin und sich nichts ändert,also warum den Kopf darüber zerbrechen,das hilft auch nicht weiter.Ganz das Gegenteil ist der Fall. Ich muss =//= rechtgeben, dass bei einem Laien der medizinische Sachverstand nicht ausreicht, das zu beurteilen. Also ruhig bleiben ,weiter Verlängerungsanträge stellen und die neun Jahre abwarten. Das ist auch besser für die Psyche. Mit freundlichen Grüßen und alles Gute Die kleine Ratte
wolffam 22.11.2013 | 12:42
also einfach die erneute verlängerung beantragen, dann sehen was bei rauskommt, oftmals ist bei weiterer verlängerung dann die unbefristete rente da. wenn nicht, entweder so hinnehmen und weiter befristen lassen bis die 9 jahre um sind, oder widerspruch gegen befristung einlegen, da unwahrscheinlich ist dass die erwerbsminderung behoben werden kann. dann müssen sie aber auch mit erneuter begutachtung rechnen bzw. bis zum sg mit klage gehen, auch dies ist möglich. kommt darauf an ob sie dafür stark genug sind, denn dass alles dauert auch unter umständen jahre. also locker bleiben
Hinterfrageram 22.11.2013 | 13:34
Ich denke, dass die beste Strategie tatsächlich ist, den Ball flach zu halten und das Thema auszusitzen. Eine Besserung ist nicht in Sicht, also gehts eh weiter. Vielen Dank für die Kommentare & Schönen Tag an alle
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