Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Körperlich schonende Tätigkeit

von Krycheck03.02.2025 | 16:55
234 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann ist vor 12 Jahren aus Spanien nach Deutschland gekommen. Er hatte in Spanien schon Morbus Chron. 2016 wurden ihm 34 cm Darm entfernt und durch die 6 wöchentlichen immunbehandlungen ist das Thema auch besser geworden. Leider hat er von Anfang an in Nachtschicht als revierfahrer gearbeitet. Seine Schichten gehen aber über 12 Stunden. Sein Körper kommt gar nicht mehr zur Ruhe. Er hat sehr viele gesundheitliche Probleme. Knie und gelenkschmerzen, Übergewicht, er wiegt 123 Kilo, im August wurde Herzinsuffiziens festgestellt und blutdrucksenkende Mittel gegeben. Er hat durch die ganzen Medikamente eine Gastritis bekommen. Im Mai hatten wir ein Gespräch mit dem Betriebsrat und den Vorgesetzten, dass er 3 Nächte drei frei haben soll, das hat bis heute nicht geklappt. Auf Dauer wird er das nicht überleben. Was kann er denn tun um entlastet zu werden und nicht seinen Großteil vom Lohn opfern zu müssen? Wer kann ihm eine leichte Tätigkeit verschaffen? Behindertenprozente hat er nur 30% bekommen. Jedoch war das vor der Herzinsuffiziens. Ich sage immer er soll mal zur Kur. Er ist nur noch arbeiten und auf dem Sofa. Seine Erholung ist Rotwein, red Bull, Fernsehen. Jede Bewegung schmerzt ihn. Ich möchte ihm auch nur helfen, wir können aber auch nicht auf sein Gehalt verzichten. Wenn er tot umfällt nützt es uns aber auch nichts wer kann da helfen? Vielen Dank für Ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Krycheck,

 

möglicherweise könnten Rehabilitationsleistungen Abhilfe schaffen. Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen, könnte ihr Ehemann eine medizinische Rehabilitation stationär oder ambulant antreten.

 

Wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Berufsbereich arbeitstätig sein kann, könnte möglicherweise eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation wie z.B. Umschulung) in Betracht kommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 03.02.2025 | 17:04
Dass der beschriebene Lebenswandel mit der Vorerkrankung nicht gut ist, sollte jedem Laien einleuchten. Ungünstige Arbeit, Übergewicht, wenig Bewegung und schlechte Ernährung - da kommt ja alles zusammen. Wegen medizinische Hilfen müssen Sie sich an Ärzte wenden. Wegen anderer Arbeit zunächst mal an die Agentur für Arbeit oder halt der Betrieb in dem er arbeitet. Vielleicht kämen Rehabilitationsmaßnahmen in Frage, aber wer stellt schon einen stark Übergewichtigen dem "alles weh tut" . Eigentlich müsste er Ernährung und Lebenswandel komplett umstellen, ist er dazu bereit?
Vieles denkbaram 03.02.2025 | 17:08
Wenn er insgesamt mindestens 5 Jahre Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung (DRV) hat und in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre (also 36 Monate) PFLICHT-Beiträge in die DRV gezahlt hat und dauerhaft schwer krank ist, dann kann er eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Dazu sollte er sich aber mit einen Ärzten abstimmen, ob sie seinen Antrag mit entsprechenden Befundberichten unterstützen werden. Ein Schwerbehindertenstatus (GdB mindetsens 50) kann sehr hilfreich sein bei der Schaffung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes. Dewegen ggf. einen "Verschlimmerungs-Antrag" stellen und schauen, was dabei herauskommt. Eine medizinische Reha kann er bei der DRV ebenfalls beantragen. Wenn er lange arbeitunfähig krank geschrieben ist, bekommt wer von der gesetzlichen Kranken maximal 72 Monate Krankengeld (nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber). Mit Red Bull, Rotwein und Sofa wird das aber alles nicht besser. Das ist aber schlicht Eigenverantwortung, da kann die DRV kaum bis gar nicht helfen (abr ggf. vielleicht eine Reha wegen Alkoholsucht?).
KSCam 04.02.2025 | 09:32

Zitat von der Moderation entfernt.

Klar, interessiert mich auch nicht, aber ohne Eigeninitiative wird es keine Lösung geben. Es geht ja nicht um mein zukünftiges Leben.
Ja meiam 04.02.2025 | 11:40
Wohl wahr. Bei 72 Monaten wurde das GKV-System noch schneller implodieren :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026