Hallo Krycheck,
möglicherweise könnten Rehabilitationsleistungen Abhilfe schaffen. Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen, könnte ihr Ehemann eine medizinische Rehabilitation stationär oder ambulant antreten.
Wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Berufsbereich arbeitstätig sein kann, könnte möglicherweise eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation wie z.B. Umschulung) in Betracht kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung