An Ihrer Altersrente und Ihrer Unfallrente würde sich in diesem Fall nichts ändern.
Bei Bezzug einer Witwenrente gibt es je nach Alter und Heiratsdatum unterschiedliche Berechnungen. Auf jeden Fall erfolgt eine Einkommensanrechnung Ihres Einkommens.
Für genaue Angaben und Berechnungen können Sie gerne eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers aufsuchen.