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Experten-Antwort

Kürzung der Hinterbliebenenrente beim Bezug von Unfallrente und eigener Rente

von Karola30.07.2026 | 18:06
187 Ansichten
3 Antworten

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Ich beziehe eine Unfallrente und eine eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Renten liegen unterhalb des maßgeblichen Grundfreibetrages, so dass noch keine Kürzung durch den Bezug der Unfallrente erfolgt. Mein Ehegatte hat dagegen eine sehr gute Rente sowie eine Betriebspension. Wie sieht es aus im Falle seines Ablebens. Inwieweit erfolgen Kürzungen bei den jeweiligen Renten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

An Ihrer Altersrente und Ihrer Unfallrente würde sich in diesem Fall nichts ändern. 

 

Bei Bezzug einer Witwenrente gibt es je nach Alter und Heiratsdatum unterschiedliche Berechnungen. Auf jeden Fall erfolgt eine Einkommensanrechnung Ihres Einkommens. 

 

Für genaue Angaben und Berechnungen können Sie gerne eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers aufsuchen. 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Termin vereinbaren!am 30.07.2026 | 18:13
So etwas erfragt man bei einer Stelle, die Zugriff auf Ihre Daten hat (Sachgebiet oder Beratungsstelle) und nicht in einem anonymen Forum. Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin.
Schadeam 30.07.2026 | 18:18
An der Altersrente und der Unfallrente ändert sich nichts. Bei der Witwenrente gibt es je nach Alter und Heiratsdatum unterschiedliche Berechnungen und je nach Höhe Ihres eigenen Einkommens eine Einkommensanrechnung. Das in der Theorie aufzudröseln ist mir zu mühsam, da auch keine der notwendigen Daten bekannt sind. Das sollte in einer individuellen Beratung durch die DRV erfolgen, bei der die ganzen Daten bekannt sind…..
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