Hallo DRV-Vericherter,
in der Rentenberechnung werden sogenannte persönliche Entgeltpunkte ermittelt.
Dies geschieht, indem zuerst alle Entgeltpunkte aus den Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten sowie u.a. auch aus den Zuschlägen aus der Zahlung von Beträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters (Ausgleich Rentenminderung) errechnet werden.
Im nächsten Schritt werden durch die Multiplikation mit dem Zugangsfaktor diese Entgeltpunkte zu persönlichen Entgeltpunkten.
Der Zugangsfaktor ist eine versicherungsmathematische Größe, die eine längere oder kürzere Laufzeit der Rente ausgleicht.
Bei vorzeitiger Inanspruchnahme verringert sich der Zugangsfaktor für jeden Kalendermonat um 0,003 (von 1,0).
Durch einen früheren Renteneintritt verringert sich durch den Zugangsfaktor die Summe der Entgeltpunkte: also einschließlich auch die Entgeltpunkte aus dem Ausgleich der Rentenminderung.