Hallo Johanette,
auf eine Witwenrente wird Einkommen oberhalb des Freibetrages von monatlich 992,64€ angerechnet . Dies gilt auch für einen Minijob.
Ein Minijob, bei dem auf die Versicherungspflicht verzichtet wurde (keine Zuzahlung des Arbeitnehmenden zum Rentenbeitrag), wird komplett dem anzurechnenden Einkommen zugerechnet , von dem der den Freibetrag überschreitende Anteil zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet wird.
Ein Minijob mit Versicherungspflicht (Arbeitnehmender zahlt Rentenbeitrag mit) wird zunächst selbst um 40 % pauschal gekürzt, bevor er dem anzurechnenden Einkommen zugerechnet wird.
Einkommen wird bei einer vorgezogenen Altersrente nicht mehr angerechnet.