Sicher könnte mit Ihrer Meldung bei der KSK auch eine Prüfung des Status für die Vergangenheit verbunden sein. Aber auch wenn Sie sich nicht bei der KSK melden, könnten Sie zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung bei Ihrem Auftraggeber auffallen.
Beiträge werden rückwirkend maximal für die letzten vier Kalenderjahre erhoben. Etwas anderes ist mir in den letzten 15 Jahren nicht bekannt geworden. Es sei denn, Sie bestehen ausdrücklich auf Vorsatz und die 30-Jahresfrist.
Die Beitragshöhe muss sich nicht am Regelbeitrag orientieren; Sie dürfen auch gerne einkommensgerecht zahlen, aktuell 19,9 Prozent aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb laut Einkommensteuerbescheid.
Zum 01.01.2001 wurde eine Meldepflicht für die versicherungspflichtigen Selbständigen in § 190 a SGB VI eingeführt. Einen besonderen Schutz dürfen Sie nicht erwarten.