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Experten-Antwort

Ksk behält mein Übergangsgeld

von Alan05.09.2013 | 17:54
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4 Antworten

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Hallo zusammen Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Da ich bei meine ehemalige bank in kreide stehe,pfänden sie mir alles wo sie nur können. Zuerst direkt vom arbeitgeber,dann wurde ich krank und irgendwann ausgesteuert. Bestimmter betrag von der krankenkasse,dann von Arbeitslosengeld und letztendlich bekam ich von der DRV ein schreiben dass,wenn es soweit ist,sie bestimmten kleinen betrag an die Bank überweisen muss bzw von KSK wirds gepfändet. Sls ich zum ersten diesen monats in die Reha gegangen bin sollte mir DRV übergangsgeld überweisen.erstmal knappe 800€ und dann rest von 270€. Blöderweise hatten die DRV alte bankverbindung von mir an die sie die 800€ überwiesen haben. Hab zwar sofort reagiert wegen änderung der bankverbindung aber das geld war bereits unterwegs. Die 270€ bekam ich von DRV nachträglich per verrechnungsscheck aber die 800€ hat die KSK behalten. Meine frage ist: Dürfen die das übergangsgeld behalten? Es ist auch unter existenzminimum und ausserdem habe ich Allimente zu bezahlen. Habe ich eine möglichkeit an das geld ran zu kommen? Vielen dan

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alan,

bitte erkundigen Sie sich bei der KSK, nach welchen Vorschriften die Pfändung dort vorgenommen wurde. Inwiefern von der KSK Beträge einbehalten und gepfändet werden können, kann von unserer Seite nicht beurteilt werden.

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3 Antworten

Haseam 05.09.2013 | 19:01
Ja,sie dürfen,denn es handelt sich hierbei nicht um eine Pfändung sondern um eine Aufrechnung mit den Schulden. Deshalb greift hier der Pfändungsschutz nicht. Das Geld ist nicht weg,denn nun haben Sie ja weniger Schulden.
Alanam 05.09.2013 | 19:15
Aber dieses Konto existiert schon lang nicht mehr. Es ist weitergeleitet worden an die pfändungsabteilung. By the way:Sicherlich will ich meine schulden bezahlen aber mir hänge meine ex und mein vermieter am hals.
=//=am 06.09.2013 | 09:42
Aber egal, ob Pfändung, Verrechnung, Abtretung - bis auf den Betrag von 270,- EUR, den Sie erhalten haben, dürfte dies so nicht zulässig sein. Sie müssen ja schließlich von was leben. Klären Sie dies umgehend mit der KSK.
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