Hallo Robi,
Regelaltersrentner, die parallel zum Rentenbezug selbstständig tätig sind, müssen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern, den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag selbst zahlen und würden einen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung zu diesem Beitrag bekommen.
In Ihrem Fall müssen Sie sich nicht freiwillig krankenversichern, da Sie als Künstler die günstigere Variante der Kranken- und Pflegeversicherung über die KSK haben.
Weitere Fragen richten Sie bitte entweder an die KSK oder an Ihre Krankenversicherung.