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Experten-Antwort

Kündigen vor Rentenanspruch

von Elliot31.05.2020 | 18:33
851 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin geboren am 20.08.1962. Rente für langjährig Versicherte kann ich ab 25.09.2025 erhalten. Kann ich ab Mai 2023 zuhause bleiben ( also vorher selbst kündigen)? Ab wann erhalte ich dann Rente? Könnte ich mich dann nochmal arbeitslos melden um etwas Geld zu erhalten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elliot,

unter Berücksichtigung des von Ihnen angegebenen Geburtstages könnten Sie - bei Erfüllung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen - ab 01.09.2025 Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag in Höhe von 13,2% oder Anspruch auf eine abschlagfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 01.05.2027 haben (siehe auch Rentenbeginnrechner unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html?https=1.

Wann Sie Ihre Berufstätigkeit (vorher) beenden spielt hierbei für die gesetzliche Rentenversicherung keine Rolle - zumindest so lange Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die jeweilige Rentenart zum Zeitpunkt des angestrebten Rentenbeginns erfüllen.

Letztlich kann ich Ihnen nur empfehlen, sich im Zweifel zu gegebener Zeit nochmals persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten und die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen individuell prüfen zu lassen.

Zu Fragen hinsichtlich eines evtl. Anspruchs auf Arbeitslosengeld muss ich Sie jedoch an Ihre zuständige Agentur für Arbeit verweisen. Hierzu können wir im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung leider keine Angaben machen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Ähnlicham 31.05.2020 | 18:42
Natürlich. Ist ein freies Land. Sie können aber auch erstmal auf die Abhandlung eines Forumnutzers warten der auch noch sich die Zeit nimmt passende Socken oder sonstiges zu "empfehlen. Mal im Ernst: Expertenantworten gibt es am Dienstag. Ob Sie Abschläge hinnehmen und/oder eine 3monatige Sperre bei Kündigung finanziell verkraften will gut überlegt sein.
Siehe hieram 31.05.2020 | 20:21
Ihr Geburtsdatum 20.08.1962 (57 Jahre) Das sind Ihre Möglichkeiten: Bezug der Regelaltersrente ab 5/2029 (66 Jahre + 8 Monate) Rente für besonders langjährig Versicherte(Achtung, Sonderregeln. Bitte beachten Sie die Hinweise*) - auf der Seite "Rentenbeginnrechner" hier gleich rechts >> ab 5/2027 (64 + 8 Monate) Frühestmöglicher Rentenbeginn mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) ab 9/2025 (63 Jahre) Der Abschlag auf die Rente zum 63. Lebensjahr beträgt für den gesamten Rentenbezug 13,20 % Wenn Sie selbst kündigen, werden Sie wohl eine Sperre vom Arbeitsamt erhalten, außer Sie haben nachweisbare gesundheitliche Gründe, da wird unter Umständen von einer Sperre abgesehen. Die 45 Jahre für besonders langjährige Versicherte sollten Sie VOR Rentenbeginn voll haben, da zwei Jahre direkt vor Rentenbeginn bei Bezug von Arbeitslosengeld die Zeit nicht mehr mitgerechnet wird, außer Sie werden wegen einer Firmeninsolvenz vom Arbeitgeber gekündigt.
W°lfgangam 31.05.2020 | 21:55
Hallo Elliot, Arbeitsverhältnis und (vorherige) Kündigung interessiert die DRV überhaupt. Hauptsache zum Rentenbeginn ab 01.09.2025 liegen die Voraussetzungen vor: - Lebensalter 63 erreicht - 35 Versicherungsjahre vorhanden - Hinzuverdienstgrenze ist zu berücksichtigen Bis dahin können Sie machen was Sie wollen :-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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