Hallo M/Ibra,
bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und teilen diesem schriftlich mit, daß Sie mit Ablauf des Existensgründungszuschusses keine Beiträge mehr entrichten möchten. Ihr Rentenversicherungsträger wird dann die weitere Bearbeitung vornehmen.
Kündigung
Zunächst wäre tatsächlich zu klären, ob und nach welcher gesetzlichen Vorschrift eventuell über den Wegfall des Existenzgründerzuschusses hinaus Versicherungspflicht besteht. Erst dann kann die Frage der Befreiung geklärt werden. Wir empfehlen Ihnen daher zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
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