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Experten-Antwort

Kündigung BAV

von Kurt27.02.2015 | 17:22
919 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, es geht um folgendes: seit ein paar Monaten habe ich eine betriebliche Altersvorsorge. Nun denke ich darüber nach, diese schon wieder zu kündigen (warum möchte ich an dieser Stelle erstmal nicht diskutieren, das ist eine andere Baustelle). Das Problem, das ich sehe, ist nun: durch die kurze Laufzeit habe ich natürlich weniger als die bei Vertragsabschluss ausgewiesenen Vertriebs- und Abschlusskosten eingezahlt. Muss ich bei einer Kündigung diese Kosten dann noch nachzahlen? Oder sind im schlimmsten Fall einfach "nur" meine eingezahlten Beiträge weg?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kurt,

wie ??? korrekterweise mitgeteilt hat, stehen die Kosten in Ihrem Vertrag. Die Abschluss- und Vertriebskosten werden idR mit Ihren ersten Beiträgen verrechnet. Wie die Abwicklung ausschaut, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen, bevor die Abschluss- und Vertriebskosten von Ihnen eingezahlt wurden, sollten Sie mit dem Vertragsanbieter klären.

Bitte auch die Alternative der Beitragsfreistellung im Hinterkopf behalten und mit dem Vertragsanbieter klären. Evtl. könnte das eine für Sie geeignete (auch finanziell sinnvolle) Altermative darstellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 27.02.2015 | 21:13
Das steht in dem Vertrag, den Sie abgeschlossen haben.
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