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Experten-Antwort

Kündigung beim Arbeitsgeber

von Michael Zyla15.07.2014 | 08:43
1006 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich gehe Vorzeitig (9 Monate) zum 01.01. 2015 in Rente mit 65. Der Rentenantrag ist gestellt, wird bewilligt. Einen Bescheid bekomme ich noch. Muss ich nun bei der AG kündigen oder ihm nur mitteilen, dass ich in Rente gehe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael Zyla,

da es sich hier um ein Forum zu Fragen der Altersvorsorge handelt, aber Ihre Frage ein Problem des Arbeitsrechts ist, kann ich es leider nicht beantworten.

Entscheidend dürfte wohl sein, was in dem für Sie geltenden Tarifvertrag geregelt ist (automatisches Ende bei Rentenbezug oder Kündigung erforderlich). Diese Auskunft sollten Sie aber von Ihrer Personalabteilung bekommen können.

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3 Antworten

CBam 15.07.2014 | 09:30
Hallo, ersuchen Sie doch einfach einmal Ihren Arbeitgeber um einen zeitnahen Standpunkt zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages zum von Ihnen gewünschten Termin 31.12.2014.
Schadeam 15.07.2014 | 10:40
Ein kurzes Gespräch mit dem Lohnsachbearbeiter oder dem Chef und alles ist klar. Ob die nur ne lose Mitteillung oder ein Schriftstück wollen, werden die Ihnen dann schon sagen. :)
Molliam 15.07.2014 | 12:51
In manchen Fällen ist eventuell auch noch folgendes zu beachten : Früher stand vielfach in den Arbeitsverträgen : " Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats in dem der Arbeitgeber das 65. Lebensjahr vollendet " Damals nach Rentenrecht sachlich richtig. Zwischenzeitlich ist aber das "normale " Renteneintrittsalter 65 + x-Monate. War auch davon ausgegangen das ich als besonders langjährig Versicherter mit 65 ohne Abschlag und gemäss Arbeitsvertrag ohne Kündigung mich verabschieden könnte. Gemäss Rechtsauskunft nicht zulässig weil die frühere Angabe im Arbeitsvertrag durch die neue Rentenregelung nicht mehr gilt. Ich musste also termingerecht kündigen. Hätte ich mich auf den Arbeitsvertrag verlasseb hätte der Chef noch auf ein paar weitere Monate bestehen könne..
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