Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kündigung der Beschäftigung

von Vesna19.11.2014 | 10:35
1622 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrten Experte/in, ich hab Antrag auf Altersrente für Langjährig versicherte mit 63, zum 15.02.2015 gestellt. Gesonderte Meldung R250 ist weitergeleitet, direkte vorgesetzte Filiale und Bezirksleiter sind auch Informiert. Soll ich zusätzlich Kündigung schreiben, wenn Ja, Wann und welche Form. Im voraus Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vesna,

bitten sprechen Sie mit Ihrer Personalabteilung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Cassandraam 19.11.2014 | 10:51
Klären Sie das mit Ihrer Personalabteilung, die sind die richtigen Ansprechpartner.
Santanderam 19.11.2014 | 11:05
...und auf keinen Fall kündigen bevor sie den Rentenbescheid in Händen halten bzw. der Arbeitgeber auf sie zukommt.
dereinfachemichelam 19.11.2014 | 11:16
Hallo Niemals Kündigen! Mit Erhalt der Altersrente Rente hat sich das Arbeitsverhältnis erledigt. PS: Vergessen sie ihr Arbeitszeugnis nicht! (Fast 60% aller Rentner Arbeiten neben her Tendenz steigend)
Vesnaam 19.11.2014 | 11:22
Danke, sind für Kündigungen in solche fällen, fristen zu beachten, da Rentenbescheide später kommen können ? Grüße
Cassandraam 19.11.2014 | 11:28
....fragen Sie Ihre Personalabteilung !!!!!!!!!
Vesnaam 19.11.2014 | 12:54
Danke Ihnen, besonders Santander und Dereinfachmichel die kurz aber hinweisend geantwortet haben. MfG Vesna
Eumelam 19.11.2014 | 14:17
Der Rentenbeginn ist nicht möglich, die Rente kann immer nur an einem 1. des Monats beginnen. Grundsätzlich endet das Beschäftigungsverhältnis nicht automatisch mit dem Rentenbeginn (Kündigung oder Aufhebungsvertrag wichtig). In welcher Form das Beschäftigungsverhältnis aufzulösen ist, sollte mit der Personalabteilung besprochen werden !
Erwin H.am 19.11.2014 | 13:35
Prüfen sie ob Anspruch auf eine Betriebsrente besteht und machen sie diese beim Arbeitgeber geltend. Falls sie einen negativen Bescheid erhalten, mit dem Anwalt drohen und ggf. gerichtliche Schritte einleiten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026